Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für eine Überarbeitung der privaten Altersvorsorge vorgelegt, darunter auch eine umfassende Riester-Reform.
- Die wichtigsten geplanten Änderungen ab 2027: ein komplett neues Fördersystem, ohne oder mit geringerer Beitragsgarantie sowie eine flexiblere Auszahlphase.
- Zusätzlich soll mit dem Altersvorsorgedepot ein neues Produkt eingeführt werden, mit dem ETF-Sparen künftig vom Staat gefördert wird.
So gehst Du vor
- Für Alleinerziehende oder Geringverdienende mit Kindern lohnt es sich, noch 2026 einen günstigen Riester-Fondssparplan im alten Fördersystem abzuschließen. Alle anderen sollten die Reform abwarten.
- Stehst Du kurz vor dem Rentenalter, versuche, die Auszahlphase Deines Riester-Vertrags bis nach der Reform aufzuschieben.
- Bist Du mit Deinem Riester-Vertrag zufrieden, kannst Du ihn auch bei einer Reform behalten. Er hat Bestandsschutz.
Zu teuer, zu kompliziert, ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft: Die Riester-Rente steht wegen mehrerer Punkte in der Kritik. Gleichwohl ist sie laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit knapp 14 Millionen Verträgen in der Ansparphase (Stand: Ende 2024) die am meisten verbreitete Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland.
2026 soll nun endlich eine große Reform der privaten Altersvorsorge kommen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt bereits vor. Das Konzept Riester soll dabei umfassend verändert werden. Was das für Dich bedeutet, wann Du Deinen Vertrag auf keinen Fall wechseln solltest und in welchem Fall Du unbedingt noch 2026 handeln solltest, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Wann kommt die Riester-Reform?
Der Umbau der privaten Altersvorsorge soll im zweiten Halbjahr 2026 umgesetzt werden.
Gelten sollen die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2027. Bringt die Bundesregierung das neue Gesetz auf den Weg, wird jeder ab dem kommenden Jahr abgeschlossene Riester-Vertrag nach dem neuen System gefördert.
Ein paar Randaspekte sollen bereits rückwirkend für das Jahr 2026 umgesetzt werden. Diese spielen allerdings für sehr wenige Menschen eine Rolle.
Wie soll die Riester-Reform aussehen?
Das Fördersystem soll verändert werden, die Auszahlphase soll flexibler werden und mit dem Altersvorsorgedepot steht eine neue geförderte Produktart in den Startlöchern. Das wird möglich durch die Abkehr von der Beitragsgarantie – seit der Einführung ein Hauptmerkmal von Riester. Kurzum: Das Konzept Riester soll nicht nur ein Facelift bekommen, sondern komplett generalüberholt werden.
Der Gesetzentwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge beinhaltet viele Aspekte, die schon im Vorschlag der ehemaligen Ampel-Regierung zu finden waren. Und dazu einiges mehr. Aber der Reihe nach.
Wie sieht das neue Fördersystem aus?
Das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge soll nicht mehr auf dem Einkommen basieren, sondern sich an der Höhe der Einzahlungen orientieren. Die Idee: Je mehr Du sparst, desto mehr gibt es vom Staat. Und zwar bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro pro Jahr.
Geplant ist, dass Du für die ersten 1.200 Euro eine Grundzulage in Höhe von 30 Cent pro eingezahltem Euro erhältst. Von 1.201 bis 1.800 Euro wären es noch 20 Cent. Macht bei 1.800 Euro insgesamt 480 Euro Zuschuss vom Staat.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag im neuen Riester-System?
Der Mindestbeitrag soll bei 120 Euro pro Jahr liegen, also zehn Euro pro Monat. Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit einem geförderten Vertrag starten, sollen einmalig 200 Euro in ihr Depot erhalten.
2029 soll die Grundzulage laut dem überarbeiteten Gesetzesentwurf für die ersten 1.200 Euro von 30 auf 35 Cent angehoben werden. Die maximale Förderung würde damit auf 540 Euro steigen.
Wie hoch ist die Kinderzulage im neuen Riester-System?
Für Eltern sind Kinderzulagen geplant. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, sollst Du zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro bekommen. Das Maximum pro Jahr beträgt dabei 300 Euro pro Kind.
Wie hoch ist die Riester-Förderung aktuell?
Die Riester-Förderung durch den Staat erfolgt aktuell über Zulagen und/oder Steuerersparnisse. Die jährliche Grundzulage pro Person beträgt derzeit 175 Euro. Die jährliche Zulage pro Kind liegt bei 300 Euro ab Geburtsjahr 2008, für ältere, kindergeldberechtigte Kinder beträgt sie 185 Euro. Wer bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren mit dem Riestersparen beginnt, bekommt einmalig den sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Den jährlichen Betrag, den Du in Deinen Riester-Vertrag einzahlst, kannst Du zudem bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ist die Steuererstattung daraus höher als Deine Zulagen, bekommst Du die Differenz über Deine Steuererklärung zurück.
Mehr Details liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Förderung.
Wie funktioniert die Steuererstattung im neuen Riester-System?
Die Summe aus Einzahlungen und Zulagen sollst Du am Jahresende in Deiner Steuererklärung geltend machen können. Das Finanzamt prüft dann, ob Du noch zusätzlich zu Deiner Förderung, die direkt in Deinen Vertrag fließt, eine Steuererstattung auf Dein Konto bekommst.
Die Hauptveränderung zum alten Fördersystem ist, dass die Zulagen künftig bei der Errechnung der Steuererstattung mit einfließen sollen. Das würde im Vergleich zum alten System zu durchschnittlich höheren Erstattungen führen. Aktuell kannst Du lediglich die Höhe Deiner Einzahlungen bei der Steuer geltend machen.
Wie sieht die Auszahlphase im neuen System aus?
Bei Verträgen im neuen Fördersystem soll für den Wechsel in die Auszahlphase künftig eine Altersgrenze von 65 Jahren gelten. Bisher liegt sie bei 60 beziehungsweise 62 Jahren – je nach Abschlussjahr des Vertrags.
Dafür ist die Auszahlphase im neuen System flexibler angedacht. Anstatt eine lebenslange Rentenversicherung abschließen zu müssen, sollst Du Dich künftig auch für einen Auszahlplan entscheiden können.
Geplant ist, dass der Auszahlplan laufen muss, bis Du mindestens 85 Jahre alt bist. Dann hören die Auszahlungen auf und Dein Vertrag ist beendet. Das würde Dir ermöglichen, das Geld aus Deinem Vertrag deutlich früher zurückzubekommen als mit einer Rentenversicherung. Allerdings soll beim Auszahlplan auch die lebenslange Rentenzahlung entfallen.
Unverändert bleiben soll: Zu Ruhestandsbeginn kannst Du 30 Prozent Deines Riester-Guthabens auf einen Schlag entnehmen.
Ebenfalls erhalten bleiben soll die Besteuerung der Riester-Rentenzahlungen und der Einmalzahlung mit Deinem Einkommenssteuersatz.
Wie verändert sich die Beitragsgarantie?
Bisher mussten alle Riesterprodukte auf dem Markt eine Beitragsgarantie von 100 Prozent beinhalten. Im neuen System sollst Du Dich künftig zwischen drei Varianten entscheiden können:
- null Prozent Beitragsgarantie
- 80 Prozent Beitragsgarantie
- 100 Prozent Beitragsgarantie
Die Höhe der Beitragsgarantie legt fest, wie viel Geld Dein Anbieter Dir zum Vertragsende garantieren muss. Dieses steht dann für Deine Auszahlphase zur Verfügung.
Damit bestimmt die Beitragsgarantie faktisch, wie der Anbieter das Geld in Deinem Vertrag anlegen kann. Je geringer die Beitragsgarantie, desto risikoreicher kann das Investment sein.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Produktgattung, die zukünftig ebenfalls gefördert werden soll. Damit soll es möglich sein, dass Du Dir Deinen ETF-Sparplan vom Staat bezuschussen lässt.
Alle Details dazu liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Spoiler: Es lohnt sich richtig.
Musst Du noch vor der Riester-Reform handeln?
Für die meisten Menschen besteht vor Umsetzung der Reform kein konkreter Handlungsbedarf. Trifft allerdings einer der folgenden Fälle auf Dich zu, dann solltest Du unbedingt noch 2026 handeln.
Fall 1: Du hast…
- mindestens zwei kindergeldberechtigte Kinder
- ein eher geringes Einkommen
- bisher noch nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt
- noch keinen Riester-Vertrag
Fall 2: Du stehst kurz vor dem Ruhestand und hast einen Riester-Vertrag, der noch nicht in der Auszahlphase ist.
Fall 1: Geringverdienerin mit Kindern
Im ersten Fall gehörst Du zu der Gruppe von Menschen, die am meisten von einem Riester-Vertrag nach dem alten Fördersystem profitiert. Denn Du bekommst für relativ geringe Einzahlungen eine hohe Förderung vom Staat.
Da das neue Fördersystem für Dich voraussichtlich deutlich weniger staatlichen Zuschuss bedeuten würde, solltest Du nicht bis 2027 warten. Sondern noch 2026 einen Riester-Vertrag abschließen.
Wir von Finanztip empfehlen dafür einen Riester-Fondssparplan, da diese Produktart keine Abschlusskosten hat und generell günstiger ist als Riester-Rentenversicherungen.
Mit einem Vergleich der beiden Fördersysteme siehst Du, wie groß der Unterschied ist, wenn Du Deinen Riester-Vertrag noch 2026 statt erst 2027 abschließt.
Beispiel: Jana verdient 20.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen einem Riester-Vertrag im alten und im neuen Fördersystem.
Geringverdiener mit zwei Kindern: altes vs. neues Fördersystem
| altes Fördersystem | neues Fördersystem | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 60 € p.a. (Mindestbeitrag) | 120 € p.a. (Mindestbeitrag) |
| Grundzulage | 175 € p.a. | 36 € p.a. |
| Kinderzulage 1 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Kinderzulage 2 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Zulagen insgesamt | 775 € p.a. | 96 € p.a. |
| Förderquote | 1.292 % | 80 % |
| Summe im Vertrag | 835 € p.a. | 216 € p.a. |
Quelle: Finanztip-Berechnungen 2026
In beiden Fördersystemen zahlt Jana den Mindestbeitrag: Im alten System sind das 60 Euro, im neuen 120 Euro pro Jahr. Dementsprechend müsste sie dort doppelt so viel Geld aufwenden, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen und Anspruch auf die Förderung zu haben. Diese wäre für sie im neuen System zudem deutlich geringer und beträgt nur noch rund ein Drittel der Förderung im alten System.
Statt 775 Euro bekäme sie im neuen System nur 96 Euro pro Jahr vom Staat. Denn die Zulagen sollen im neuen System prozentual auf die Höhe der Einzahlungen berechnet werden. Im bisherigen System bekommt Jana die Zulagen, wenn sie die Vorgabe zur Höhe des Eigenbeitrags erfüllt hat. Diese berechnet sich aus ihrem Bruttoeinkommen und ist bei ihr mit dem Mindestbeitrag abgedeckt.
Wie groß der Unterschied für Jana ist, wird nicht nur daran deutlich, dass im neuen System insgesamt viel weniger Geld in den Vertrag fließen würde. Sondern auch besonders an der Förderquote. Im alten System betragen die Zulagen für sie 1.292 Prozent ihres Eigenbeitrags. In ihren Vertrag fließt also knapp 13-mal so viel Zulage wie Geld von ihrem Konto. Im neuen System würde die Zulage weniger als Janas Einzahlung betragen. Das wäre immer noch ein Bonus, aber weit weniger als im alten Fördersystem.
Fall 2: Riester-Sparer kurz vor dem Ruhestand
Im zweiten skizzierten Fall stehst Du kurz vor dem Wechsel in die Auszahlphase Deines Riester-Vertrags. Wann Du diesen Schritt gehst, macht einen großen Unterschied für Deine Finanzen im Ruhestand.
Der Übergang in die Riester-Auszahlphase im Jahr 2026, also vor Inkrafttreten der Reform, wird aller Voraussicht nach einerseits teurer und andererseits unflexibler sein.
Teurer deshalb, weil Dein Anbieter – selbst wenn Du Dich für die Variante Auszahlplan entscheidest – einen Teil Deines Geld aus dem Vertrag nehmen muss. Davon kauft er für Dich eine private Rentenversicherung. Diese übernimmt ab dem Alter von 85 Jahren die Auszahlung Deiner lebenslange Rente. Allerdings verlangen die Versicherer dafür erneut Abschluss- und Verwaltungskosten – teilweise in vierstelliger Höhe. Noch teurer wird es, wenn Du bereits mit Beginn der Auszahlphase auf eine private Rentenversicherung setzt.
Die Option auf die lebenslange Rente soll es im neuen System weiterhin geben, allerdings sieht der Gesetzessentwurf eine weitere Wahlmöglichkeit vor. Ab 2027 soll es möglich sein, dass Du beim Übergang in den Ruhestand in einen reinen Auszahlplan wechseln kannst. Das wäre günstig und würde sicherstellen, dass Du bereits mit 85 Jahren das gesamte Geld aus Deinem Riester-Vertrag erhalten hast.
Notwendig dafür ist, dass mindestens ein Anbieter ein reines Auszahlprodukt auf den Markt bringt. Dieses soll im Zuge der Reform ebenfalls eingeführt werden und soll die Konkurrenz für das Verwalten der Riester-Verträge im Ruhestand ankurbeln.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du für ein paar Monate auch ohne die Zahlungen aus Deinem Riester-Vertrag auskommst.
Gesetzlich gibt es keine Vorschrift, dass der Übergang in die Riester-Auszahlphase zeitgleich mit Deinem Renteneintritt geschehen muss. Die Regelung hängt von Deinem Riester-Produkt und Deinem Anbieter ab. Wende Dich daher frühzeitig an ihn, um herauszufinden, ob und wie weit Du Dein Vertragsende nach hinten schieben kannst.
Wie wechselst Du ins neue Riester-System?
Noch kannst Du nicht ins neue Riester-System wechseln. Das geht erst ab 2027, wenn die geplante Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft getreten ist. Dann gibst Du Deinem Riester-Anbieter Bescheid, denn dieser muss einem Wechsel zustimmen.
Lehnt Dein Anbieter Deinen Wechselwunsch ab, sollst Du zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes Produkt Deines bestehenden Anbieters wechseln können. Dafür brauchst Du nach den aktuellen Plänen keine Zustimmung. Damit landest Du im neuen Fördersystem.
Der Wechsel soll ab 2027 nur in den ersten fünf Vertragsjahren kostenpflichtig sein. Maximal zahlst Du 150 Euro. Nach dieser Zeit ist geplant, dass der Wechsel des Produkts oder des Anbieters kostenlos ist.
Der Gesetzesentwurf sieht vor: Wenn Du ab 2027 einen Riester-Vertrag neu abschließt, gilt für Dich und alle Deine bestehenden Verträge automatisch das neue Fördersystem. Denn da sich das System auch auf Deine Steuer auswirkt, kannst Du als Person nur in einem der beiden Systeme unterwegs sein. Ein Vertrag im alten, ein Vertrag im neuen Fördersystem – das geht nicht.
Steuerlich gemeinsam veranlagte Paare müssen aus diesem Grund ebenfalls aufpassen. Denn sie müssen sich zusammen für eines der beiden Systeme entscheiden. Allerdings kann es nicht passieren, dass Du unfreiwillig im neuen System landest, zum Beispiel weil Dein Partner einen Riester-Vertrag im neuen System abschließt. Laut dem Gesetzesentwurf ist geplant, dass der Förderantrag Deines Partners dann automatisch abgelehnt wird.
Kannst Du Deinen Riester-Vertrag behalten?
Dein alter Riester-Vertrag hat in jedem Fall Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Du Deinen Vertrag behalten kannst, wenn Du möchtest. Du bist nicht verpflichtet, ihn auf ein neues System umzustellen.
Ohne, dass Du einer neuen Vertragsversion zustimmst, gelten für Dich und Deinen Vertrag auch nach einer Riester-Reform weiterhin die alten Konditionen Deines Vertrags.
Warum eine grundlegende Reform der Riester-Rente dringend nötig ist und wie viele Verträge bereits beitragsfrei gestellt sind, liest Du in unserem Hauptartikel zum Thema Riester.



