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Kostenfalle Gasheizung: Der Haken am neuen Mieterschutz

Die Bundesregierung hat die Reformpläne fürs Heizungsgesetz beschlossen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Mieter werden geschützt. Warum das nur Kosten und Aufwand für alle bedeutet.

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy Energetische Sanierung
Kostenfalle Gasheizung: Der Haken am neuen Mieterschutz

Heizungsgesetz: Erster Reformentwurf ist da
Neue Gas- und Ölbrenner weiter erlaubt: Aber mit Mieterschutz
Kostenrisiko und Bürokratie: Alternativen sind oft besser

Einigung bei der Krankenkassen-Reform, Altersvorsorge-Depot beschlossen und jetzt auch ein Entwurf fürs neue Heizungsgesetz: Nach einem Jahr im Amt bringt die Bundesregierung erste große Reformen an den Start.

Gerade das Thema Heizung ist für viele Menschen geradezu emotional – und beschäftigt auch Finanztip intensiv: Denn die Pläne erlauben wieder neue, fossile Heizungen. Das birgt langfristig hohe Kostenrisiken, egal ob Du mietest, vermietest oder im Eigentum wohnst. Immerhin ist ein Mieterschutz geplant. Nur macht der alles kompliziert. Aber der Reihe nach.

Update 13.05.: Das Bundesregierung hat den Gesetzentwurf jetzt im Kabinett beschlossen. Nun geht er in den Bundestag. Dort kann es noch Anpassungen geben. An der geplanten Reform (s. u.) hat sich mit dem Gesetzentwurf aber praktisch nichts mehr geändert. In der Begründung räumt die Regierung aber ein, dass sich die langfristigen Kosten der Biotreppe kaum seriös abschätzen lassen. Diese Frage ist aber der Knackpunkt der Reform: Je höher die verpflichtenden Anteile grüner Brennstoffe werden, desto stärker dürften Deine Heizkosten steigen.

Was ändert sich genau?

Wenn Du eine neue Heizung einbaust, muss sie nicht mehr zwingend mit mind. 65 % erneuerbaren Energien laufen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben also erlaubt – egal ob es an Deinem Wohnort schon eine kommunale Wärmeplanung gibt.

Trotzdem müssen die EU-Klimaziele erreicht werden. Deshalb ist statt der unmittelbaren 65-%-Quote nun eine sogenannte „Biotreppe“ geplant: Künftig sollen steigende Anteile grüner Brennstoffe wie z. B. Biomethan, -öl oder Wasserstoff beigemischt werden.

Du musst also Tarife abschließen bzw. Heizöl liefern lassen, die diese Vorgaben erfüllen. Der Reformentwurf zeigt jetzt erstmals, wie hoch genau der grüne Anteil sein muss:

  • Ab 2029: 10 %
  • Ab 2030: 15 %
  • Ab 2035: 35 %
  • Ab 2040: 60 %

Hast Du eine Hybridheizung – also Solarthermie oder Wärmepumpe in Kombi mit einer neuen Gas- oder Ölheizung – kannst Du die Biotreppe unter bestimmten Voraussetzungen umgehen, also auf grüne Anteile verzichten: Eine Wärmepumpe muss mit Vorrang laufen, Solarthermie groß genug sein: Ab 2035 muss sie 15 % Deines Wärmebedarfs decken. Dafür brauchst Du einen Nachweis von Fachleuten.

Das Kostenrisiko dabei

Das klingt jetzt vielleicht nach einem guten Kompromiss aus Klimaschutz und Kostenbremse: Immerhin sind neue Gas- und Ölbrenner beim Kauf erstmal viele Tausend Euro günstiger als z. B. eine Wärmepumpe.

Die langfristige Kostenfalle speziell beim Heizen mit Gas haben wir aber schon mehrfach durchgerechnet: In Zukunft werden die im Gaspreis enthaltenen CO2-Kosten und Netzentgelte immer weiter steigen.

Hinzu kommen die immer höheren Kosten für Biobrennstoffe: Sie sind in der Herstellung teurer und deutlich knapper als fossile Energieträger. Wächst der Anteil dieser grünen Brennstoffe wie jetzt geplant, steigen auch die Brennstoffkosten immer weiter. 

Im Eigenheim: Wärmepumpe fast immer günstiger

Wohnst Du im Eigenheim, hast Du alles selbst in der Hand – und ein Interesse, die für Dich günstigste Option zu finden. Oft wird das keine Gas- oder Ölheizung, sondern z. B. eine Wärmepumpe sein, zeigen unsere Beispielrechnungen.

Achtung auch, wenn Du einen über 30 Jahre alten Standardkessel hast: Aktuell sieht der Entwurf hier kein Verbot mehr vor. Gerade von derart alten Kesseln solltest Du Dich aber unbedingt trennen: Sie sind oft große Energiefresser, was Deine Kosten bei steigenden Brennstoffpreisen immer weiter erhöhen wird.

Wählst Du eine klimafreundliche Heizung, gilt weiter: Du kannst Dir bis zu 70 % der Kosten über das KfW-Förderprogramm 458 als Zuschuss sichern (max. 21.000 €). In den meisten Fällen sind 50 % drin. Am bisherigen Fördermodell ändert sich laut Entwurf vorerst nichts – das muss aber nicht so bleiben.

Mieter müssen auf Vermieter hoffen

Mietest Du, bist Du dagegen auf Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter angewiesen. Und da kannst Du nicht unbedingt mit einem Interesse rechnen, die für Dich im Betrieb günstigste Heizungsart zu wählen: Immerhin zahlt er oder sie nicht die laufenden Heizkosten, aber die Anschaffung. Und die ist bei einer neuen Gasheizung eben deutlich günstiger – zumal Vermietende für eine klimafreundliche Heizung nur max. 35 % Förderung bekommen.

Die Heizkosten bleiben bis auf einen Vermieteranteil an den CO2-Kosten bisher also komplett an Dir als Mieter hängen. Dass es durch die steigenden Netzentgelte und den höheren Biogas-Anteil für Dich künftig immer teurer wird, kann z. B. der Vermieterin egal sein.

Der neue Mieterschutz

Deshalb plant die Regierung immerhin einen Mieterschutz, der Vermietende stark an diesen Kosten beteiligt, wenn sie nochmal eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen:

  • Netzentgelte und CO2-Kosten werden bei solchen neuen Heizungen ab 2028 immer 50:50 geteilt. Das gilt für jede Heizung, die ab Inkrafttreten der Reform eingebaut wird. Bei bestehenden Heizungen gilt für die CO2-Kosten weiter das aktuelle Stufenmodell
  • Ab 2029 gilt 50:50 auch für die Zusatzkosten durch den dann verpflichtenden Biobrennstoff-Anteil bei fossilen Heizungen. Erst ab 2040 – also bei Stufe 4 der Biotreppe – steigt der Mieteranteil wieder. Vermietende müssen sich dann gar nicht mehr beteiligen
  • Gas- und Heizölanbieter müssen die Mehrkosten für den Biobrennstoff ausweisen
  • Vermietende müssen die Kosten dann 50:50 über die Heizkostenabrechnung aufteilen
  • Selbstversorgende Mieter, z. B. mit Gasetagenheizung oder wenn Du ein ganzes Haus mietest, müssen diese Kosten selbst von Vermieterin bzw. Vermieter zurückfordern – ähnlich wie Du es aktuell schon bei den CO2-Kosten mithilfe unseres Rechners kannst. Auch dabei werden wir Dir wieder helfen
  • Die Regeln gelten auch für neue Wohngebäude bis Baujahr 2029. Was danach neu gebaut wird, darf sowieso keine fossile Heizung mehr bekommen 

Bürokratieaufwand und hohe Kosten für Vermieter

Klingt kompliziert? Ist es auch. Der Bürokratieaufwand wird für Vermietende groß sein – neben für sie steigenden Kosten durch ihre neuen Anteile an Netzentgelten und Brennstoffkosten.

Wie viel der neue Mieterschutz schon mit heutigen Preisen ausmachen würde, haben wir mal vereinfacht für eine Wohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch berechnet, für die eine neue Gasheizung eingebaut wird:

  • Reines Erdgas kostet mit einem günstigen Tarif aus unserem Gasvergleich aktuell grob 1.150 €/Jahr. Mit 15 % Biogas-Anteil wären es 1.300 €. Die Hälfte der Mehrkosten von 150 € würde der Vermieter zahlen, also 75 €
  • Der aktuelle CO2-Preis von bis zu 65 €/t führt in der Jahresrechnung zu CO2-Kosten von 140 €, also 70 € für den Vermieter
  • Als Netzentgelt werden in Mehrfamilienhäusern im Schnitt aktuell 2,2 ct/kWh fällig. Inkl. Mehrwertsteuer entspricht das bei 10.000 kWh Verbrauch 260 €. Davon müsste der Vermieter die Hälfte zahlen, also 130 €

Heißt in Summe: 75 € Biogas-Mehrkosten + 70 € CO2-Kosten + 130 € Netzentgelte = 275 € der 1.300 € Gesamtkosten zahlt der Vermieter. Über zwei Jahrzehnte macht das allein für eine Wohnung über 5.000 € aus – ohne die erwarteten, deutlich steigenden Netzentgelte, CO2-Preise und Bio-Kosten.

Deshalb gibt‘s bereits Kritik: Der Verband „Wohnen im Eigentum“ fürchtet, dass das vor allem die vielen Kleinvermieter überfordert. Das Dilemma: Alternativen wie eine Wärmepumpe würden hohe Investitionskosten erfordern. Die lassen sich zwar teilweise über die Miete umlegen, das ist aber auch knifflig und bringt erst über die Jahre Geld.

Vermieten könnte sich also weniger lohnen und diese Form der privaten Altersvorsorge und den Wohnungsmarkt abwürgen.

Abschied von Gas und Öl: Kostenkontrolle und einfacher

Egal ob Du im selbst genutzten Eigenheim wohnst oder vermietest, bleibt unser Tipp gleich: Bau bestenfalls keine neue Gas- oder Ölheizung ein – trotz der kleineren Anfangsinvestition. Denn Biobrennstoff-Kosten, CO2-Preis und Netzentgelte dürften in den kommenden Jahrzehnten allesamt drastisch steigen. Geht das neue Gesetz so durch, sitzt Du dabei in jedem Fall mit im Boot – und hast evtl. obendrein noch kompliziertere Abrechnungen vor der Brust.

Vermietest Du und musst deshalb mit weniger Förderung für eine klimafreundliche Heizung rechnen, kann der Umstieg z. B. auf eine Wärmepumpe finanziell zunächst kniffliger sein. Leg deshalb frühzeitig Geld zurück, z. B. auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto. Dann bist Du bereit, falls die alte Gasheizung kaputtgeht und Du entscheiden musst, wie es weitergeht.

Endgültig sind die neuen Pläne allerdings nicht. Schon im Bundeskabinett könnte es noch Diskussionen geben. In der Finanztip App und im Finanztip Newsletter halten wir Dich auf dem Laufenden. Hast Du noch Fragen, auch allgemein zum Sanieren? Dann komm am 18.6. in unser Expertengespräch für Finanztip Unterstützer.
 

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