Das Wichtigste in Kürze
- Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat. Im Minijob sind es 556 Euro.
- Zum Einkommen zählen unter anderem Lohn, Renten und Kapitelerträge.
- Änderungen beim Einkommen musst Du direkt der Krankenkasse melden.
So gehst Du vor
- Prüfe, ob das Einkommen Deines Kindes oder Partners unter der Einkommensgrenze liegt.
- Beantrage bei Deiner Krankenkasse die Familienversicherung, das Formular findest Du meist online.
- Finanztip empfiehlt gesetzliche Krankenkassen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis: HKK, TK und Audi BKK.Für Preisbewusste mit Fokus auf Zahnvorsorge: BKK Firmus. Für junge Familien und Schwangere: Energie-BKK.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du Kinder und Ehepartner kostenfrei mitversichern. Überschreiten sie die Einkommensgrenzen, müssen sie sich selbst versichern. Hier erfährst Du, wie hoch die Einkommensgrenzen sind und welche Einnahmen angerechnet werden.
Wie hoch sind die Verdienstgrenzen für Kinder und Partner?
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt grundsätzlich bei 535 Euro im Monat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5).
Angestellte können von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen. Die Werbungskostenpauschale liegt für Angestellte bei 1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat (§ 9a EStG).
Das bedeutet, dass familienversicherte Angestellte ein Gesamteinkommen von 637,50 Euro brutto im Monat haben können. Können sie bei der Steuer höhere Werbungskosten als die Pauschale geltend machen, dann darf das Einkommen entsprechend höher ausfallen.
Wie viel dürfen Minijobber verdienen?
Minijobber dürfen bis zu 556 Euro im Monat verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben.
Wie viel dürfen Werkstudierende verdienen?
Werkstudierende dürfen bis zu 637,50 Euro monatlich verdienen, um familienversichert zu bleiben. Das ist ein Nebenjob für Studierende, der höchstens 20 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen darf.
Liegt das Gehalt darüber, können Studierende in die studentische Krankenversicherung eintreten. Es fallen dann eigene Beiträge zur Krankenversicherung an. Weitere Infos dazu, wann Studierende eine eigene Krankenversicherung benötigen, erfährst Du im Ratgeber zur studentischen Krankenversicherung.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Stief- und Enkelkinder?
Wohnt Dein Stief- oder Dein Enkelkind bei Dir, darf es 637,50 Euro in einem Angestelltenverhältnis verdienen oder 556 Euro in einem Minijob. Es gelten die gleichen Regeln wie für die eigenen Kinder (§ 10 Abs. 4 SGB V).
Wie viel dürfen Selbstständige in der Familienversicherung verdienen?
Für selbstständige Angehörige gilt bei der Familienversicherung die Verdienstgrenze von 535 Euro im Monat. In diesem Fall ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit für die Einkünfte maßgeblich. Daneben können sie unbegrenzt Werbungskosten geltend machen.
Da bei einer selbstständigen Tätigkeit die Einnahmen oft schwanken, schätzt die Krankenkasse die Einkünfte für die Zukunft basierend auf dem Jahreseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids. Details dazu hat der Spitzenverband der Krankenkassen geregelt.
Was zählt zum Einkommen für die Familienversicherung?
Art der Einkünfte | wird angerechnet (ja/nein) |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit | ja |
Gewinn aus selbstständiger Arbeit | ja |
Minijob | ja |
Einnahmen aus einer kurzfristigen Beschäftigung1 | ja |
Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld2 | ja |
Altersrente der Deutschen Rentenversicherung | ja |
Erwerbsminderungsrente | ja |
Halbwaisenrente | ja |
Miet- und Pachteinnahmen | ja |
Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen)3 | ja |
Elterngeld | nein |
Kindergeld | nein |
Wohngeld | nein |
Bafög | nein |
1 höchstens 70 Tage im Jahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB 4)
2 wird durch 12 Monate geteilt und anteilig für jeden Monat angerechnet.
3 Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 13. August 2025)
Was tun, wenn das Einkommen für die Familienversicherung zu hoch ist?
Überschreitet Dein Nachwuchs oder Partner die Einkommensgrenze, bist Du verpflichtet, das der Krankenkasse zu melden (§ 206 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5). Dein Angehöriger muss sich dann selbst versichern, zum Beispiel als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie prüft die Krankenkasse das Einkommen in der Familienversicherung?
Einmal im Jahr verschickt die Kasse einen Fragebogen zu den Einkommensverhältnissen. Mithilfe dieser Informationen prüft die Kasse dann, ob noch alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.
Was passiert, wenn Du eine Änderung nicht meldest?
Hast Du die Änderung verschwiegen, kann die Krankenkasse nachträglich Beiträge nachfordern. Im schlimmsten Fall muss Deine Familie dann mehrere Tausend Euro an Beiträgen nachzahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung schon längere Zeit nicht mehr vorliegen.
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Welche Krankenkasse ist die beste Wahl für Deine Familie?
Die besten Krankenkassen im Finanztip-Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die HKK, TK und Audi BKK. Daneben empfehlen wir die BKK Firmus für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
Wir haben 18 bundesweite Krankenkassen verglichen, darunter besonders günstige, leistungsstarke und große Kassen. Die detaillierten Ergebnisse siehst Du in der Tabelle unten. Du kannst mit einem Klick berechnen, wie hoch Dein monatlicher Beitrag ausfällt. Gib dafür einfach Dein Einkommen in das freie Feld über der Tabelle ein.
Hier klicken: Hinweise zu Daten im Krankenkassenvergleich
Der Finanztip-Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen basiert auf Angaben, die wir per Fragebogen direkt bei den Krankenkassen abgefragt haben. Die Daten werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.
Du kannst die Krankenkassen entweder nach Beitrag oder Preis-Leistung sortieren. In Preis-Leistung fließen folgende Faktoren ein: Zusatzbeitrag, Bonusprogramme, Serviceangebot, Transparenz sowie Leistungen in den Bereichen Zähne, Vorsorge, Schwangerschaft und Kinder und alternative Heilmethoden.
Die Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig. Die Auswahl der Krankenkassen stellt keinen vollständigen Marktüberblick dar. In den Vergleich haben wir zu Beginn bundesweit geöffnete Krankenkassen mit vergleichsweise günstigen Beiträgen, attraktiven Zusatzleistungen oder großer Versichertenzahl aufgenommen. Wir erweitern die Auswahl fortlaufend durch weitere bundesweite Krankenkassen.
Weitere Themen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Wer hilft bei Ärger mit der Krankenkasse
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