Grundversorgung Strom & Gas Raus aus der Grundversorgung: Spare 500 Euro im Jahr

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Der örtliche Grundversorger ist Dein lokales Stadtwerk oder ein anderes großes Energieunternehmen.
  • Die Grundversorgung ist der Basis-Stromtarif oder Basis-Gastarif Deines Grundversorgers. Fast immer ist dieser deutlich teurer als andere Verträge.
  • Die Grundversorgung ist aber auch Dein Sicherheitsnetz: Grundversorger sind verpflichtet, Dich aufzunehmen – so stehst Du nie ohne Strom oder Gas da. 

So gehst Du vor

  • Wechsle raus aus der Grundversorgung, so sparst Du eine Menge Geld. Oft sinken Deine Strom- oder Gaskosten um ein paar Hundert Euro pro Jahr.
  • Unsere Finanztip-Vergleichsrechner zeigen Dir günstige Strom- und Gastarife für Deinen Wohnort an. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Tarife direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.

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  • Frag zusätzlich bei Deinem Grundversorger nach einem Sondertarif. Der sollte günstiger als die Grundversorgung sein.

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Wenn Du noch nie selbst einen Energievertrag abgeschlossen hast, kommt trotzdem Strom aus der Steckdose oder Gas aus der Leitung. Dafür sorgt die Grundversorgung. Sie lässt Dich nicht im Dunkeln oder im Kalten sitzen, und doch hat sie einen Haken: Die Grundversorgung ist teuer. Warum das so ist und wie Du in einen günstigeren Tarif wechselst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Wie viel kannst Du beim Wechsel aus der Grundversorgung sparen?

In der Grundversorgung bezahlst Du an den meisten Orten in Deutschland hohe Preise für Strom und Gas. Wenn Du in einen anderen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit und Preisgarantie wechselst, kannst Du gegenüber der Grundversorgung oft rund 500 Euro pro Jahr sparen. Beim Strom ist es vielleicht etwas weniger, beim Gas etwas mehr.

Unsere Vergleichsrechner für Strom und Gas zeigen, wie viel Du in Deinem Fall sparen kannst. Du findest sie unten. In der Ergebnisliste steht die Grundversorgung ganz oben. Darunter siehst Du die günstigsten Alternativen: Strom- und Gasverträge, die unsere strengen, verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien erfüllen. Aber keine problematischen Anbieter, die uns negativ aufgefallen sind – die möchten wir nicht empfehlen.

Mögliche Ersparnis beim Strom

 Grundversorgung Strom günstiger Stromvertrag
Strompreis pro Kilowattstunde43,8 Cent/kWh31,1 Cent/kWh
Gesamtkosten Beispielhaushalt1.314 Euro/Jahr933 Euro/Jahr
mögliche Ersparnis381 Euro

Die Preise entsprechen dem Durchschnitt der Grundversorgung und den günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 15. Mai 2025)

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Der Finanztip-Stromrechner basiert auf Daten der Check24 Vergleichsportal Energie GmbH sowie der Verivox GmbH. Mehr dazu

Willst Du einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen, klicke für Check24-Verträge hier und für Verivox-Verträge hier, um Deine Kündigung durchzuführen.

Mögliche Ersparnis beim Gas

 Grundversorgung Gasgünstiger Gasvertrag
Gaspreis pro Kilowattstunde14,3 Cent/kWh10,1 Cent/kWh
Gesamtkosten Beispielhaushalt2.145 Euro/Jahr1.515 Euro/Jahr
mögliche Ersparnis630 Euro

Die Preise entsprechen dem Durchschnitt der Grundversorgung und den günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt hat 100 Quadratmeter Wohnfläche und verbraucht 15.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 15. Mai 2025)

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Willst Du einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen, klicke für einen Check24-Vertrag hier und für einen Verivox-Vertrag hier, um Deine Kündigung durchzuführen.

Der Wechsel geht schnell und ist sicher

Einen Wechsel kannst Du über die Werbelinks in unseren Rechnern direkt vornehmen, sie leiten Dich zum passenden Tarif auf den Seiten unserer Partner Check24 und Verivox. Damit unterstützt Du auch die Arbeit von Finanztip, denn wir bekommen einen Teil der Provision für die Vermittlung von Tarifen.

Einen Anbieterwechsel für Strom oder Gas kannst Du in wenigen Minuten beauftragen und Deine Strom- und Gasversorgung bleibt dabei in jedem Fall durchgehend gesichert. Der neue Anbieter übernimmt für Dich sogar die Kündigung beim Grundversorger, Du musst Dich in der Regel um nichts weiter kümmern. Wenn Du noch weitere Fragen hast, schau Dir unsere Ratgeber zum Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel an.
 

Was ist die Grundversorgung?

Dein lokaler Grundversorger ist verpflichtet, einen Grundversorgungstarif für Strom oder Gas anzubieten (§ 36 Abs. 1 EnWG). Über diese Grundversorgung werden alle Kundinnen und Kunden beliefert, die von sich aus keinen anderen Tarif wählen. Du hast einen Anspruch auf die Grundversorgung. 

Es gibt drei Wege, über die Du in der Grundversorgung landest:

  • Nach dem Umzug in eine neue Wohnung, für die noch kein Strom- oder Gasvertrag besteht, kommst Du automatisch in die Grundversorgung.
  • Du kündigst Deinen bisherigen Vertrag und wechselst bewusst in die Grundversorgung.
  • Du landest automatisch in der Grundversorgung, nachdem eine Ersatzversorgung endet.

Der Grundversorger für Gas und Strom ist der Anbieter an Deinem Wohnort, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die lokalen Stadtwerke, zum Beispiel die Stadtwerke München, die Leipziger Stadtwerke oder die Rewag aus Regensburg. In einigen Regionen Deutschlands sind überregionale Energieversorger wie zum Beispiel E.ON, Vattenfall oder EnBW die Grundversorger.

Deinen Grundversorger herauszufinden, ist meist leicht: Tippe in einer Online-Suchmaschine die Suchbegriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. In manchen Orten gibt es zwei Grundversorger, einen für Strom und einen für Gas.

Du ziehst bald um?

Früher konntest Du nach einem Umzug noch sechs Wochen lang einen anderen Stromvertrag wählen und die Grundversorgung rückwirkend zum Einzugsdatum verlassen. Das geht laut der Bundesnetzagentur ab 6. Juni 2025 nicht mehr. Wenn Du bald umziehst, lies am besten gleich unseren Ratgeber zum Stromvertrag bei Umzug.

Wichtige Vertragsregeln in der Grundversorgung

Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit. Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV). Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV).

Anteil der Kunden in der Grundversorgung

 StromkundenGaskunden
Grundversorgung25 %19 %
Sondervertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung36 %47 %
Sondervertrag mit anderem Lieferanten als Grundversorger39 %34 %

Vertragsstruktur von Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2023. Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht Energie 2024

Beim Strom befindet sich jeder vierte Haushalt in der Grundversorgung, bei Gas jeder fünfte. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesnetzagentur. Viele Strom- und Gaskunden schließen aber auch einen Sondervertrag beim Grundversorger ab. Sonderverträge nennt man sämtliche Tarife außerhalb der Grundversorgung – sie sollten günstiger sein und haben eine bestimmte Vertragslaufzeit.

Warum ist die Grundversorgung meistens teurer?

Im deutschlandweiten Durchschnitt war die Grundversorgung in den vergangenen Jahren deutlich teurer als andere Strom- und Gasverträge. Das zeigen Auswertungen der Daten aus unserem Finanztip Stromrechner und unserem Gasrechner. Dabei haben wir die Grundversorgung mit den günstigsten unserer verbraucherfreundlichen Tarifempfehlungen verglichen.

Die Grafik unten zeigt anhand von Gas den Vergleich zwischen der Grundversorgung und Gasverträgen, die ein Jahr Preisgarantie bieten.

Die Angaben gelten für einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden, Grund- und Arbeitspreis wurden berücksichtigt. Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 15. Mai 2025)

Für Strom gilt dasselbe: Auch hier ist die Grundversorgung oft die teuerste Option. Während die günstigen von Finanztip empfohlenen Stromverträge Mitte 2025 für rund 31 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu haben waren, kostete die Grundversorgung im Schnitt fast 44 Cent pro Kilowattstunde. 

Aber was ist der Grund für die hohen Grundversorgungspreise?

Erklärung 1: Langfristiger Einkauf

Ein Grund für die hohen Preise könnte das Einkaufsverhalten der Grundversorger sein. Die Aufgabe der Grundversorger ist es, die Energieversorgung sicherzustellen, wenn andere Anbieter aufgeben oder ausfallen. In der Grundversorgung können Haushaltskunden nicht einfach abgelehnt oder ihre Verträge gekündigt werden. 

Weil sie ohnehin einen großen Kundenstamm bedienen, lassen sich viele Grundversorger nicht auf einen Preiskampf ein und kaufen stattdessen langfristig große Mengen an Energie für die Zukunft ein. Einige sichern sich zum Beispiel schon heute eine Strom- oder Gaslieferung für das Jahr 2028.

Energie weit im Voraus einzukaufen, ist oft teurer als auf eine gute Gelegenheit zu warten und kurzfristiger zuzuschlagen. Wenn Anbieter Strom und Gas kaufen, wenn sie gerade günstig gehandelt werden, können sie Dir günstigere Preise bieten. Und sobald so viele neue Kundinnen und Kunden gewonnen wurden, dass das günstig eingekaufte Kontingent aufgebraucht ist, nehmen sie ihr günstiges Angebot einfach wieder vom Markt. Ganz so einfach ist es für die Grundversorger nicht.

Erklärung 2: Wechselscheue Kunden

Man könnte auch anders argumentieren: Wer in der Grundversorgung ist, hat in vielen Fällen noch nie den Energieanbieter gewechselt. Es handelt sich um Kundinnen und Kunden, die entweder Sorge haben, bei einem Anbieterwechsel könnte etwas schiefgehen. Oder gar nicht wissen, dass sie wechseln und Geld sparen können. Kurz: Die Grundversorger können es sich leisten, in der Grundversorgung hohe Preise zu verlangen

Egal, welche Variante eher zutrifft: Die Grundversorgung ist meistens teuer und bietet Dir keine Preissicherheit. Der Grundversorger kann jederzeit zum Beginn eines Monats die Preise anpassen. Darüber muss er Dich mindestens sechs Wochen vorher informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV). Wir raten Dir deshalb, die Grundversorgung zu verlassen. In anderen Verträgen, egal ob beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter, kannst Du viel Geld sparen und bekommst oft eine Preisgarantie für zwölf oder 24 Monate.

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Die Grundversorgung kündigen und wechseln

Die Grundversorgung kannst Du jederzeit kündigen und mit einer Frist von zwei Wochen in einen neuen Vertrag wechseln. In der Regel musst Du Dich nicht selbst um die Kündigung kümmern: Wenn Du für Strom oder Gas einen Anbieterwechsel beauftragst, kann der neue Anbieter die Kündigung für Dich erledigen.

Wenn Du sichergehen willst oder falls Dir dieser Kündigungsservice nicht während der Auswahl Deines neuen Vertrags angeboten wird, kannst Du die Grundversorgung auch selbst kündigen. Das geht per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür unsere Musterbriefe:

Musterbrief Kündigung Stromvertrag

Musterbrief Kündigung Gasvertrag

Wenn sich in der Grundversorgung die Preise erhöhen, kannst Du auch außerordentlich kündigen. Alle Infos dazu und einen Musterbrief für die außerordentliche Kündigung findest Du im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom und Gas.

Du kommst jederzeit aus der Grundversorgung raus

Bevor Du die Grundversorgung kündigst, vergleiche die Alternativen und suche Dir einen neuen Strom- oder Gasvertrag aus. Mit den Vergleichsrechnern von Finanztip klappt das in nur wenigen Minuten: Unser Stromrechner und unser Gasrechner (enthalten Werbelinks) zeigen Dir den Preis der lokalen Grundversorgung ganz oben in der Ergebnisliste. Direkt darunter siehst Du die von uns empfohlenen Tarife.

Manchmal findet unser Rechner die Grundversorgung nicht. Schau dann in Deine Vertragsunterlagen oder in Deine letzte Strom- beziehungsweise Gasabrechnung. Dort siehst Du, was Du aktuell für Strom oder Gas in der Grundversorgung bezahlst.

Normalerweise kannst Du auch bei Deinem Grundversorger in einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung wechseln. Falls es Dir wichtig ist, könntest Du so beim lokalen Energieversorger bleiben. Erkundige Dich direkt beim Grundversorger, zum Beispiel auf seiner Internetseite, nach den Verträgen. Sie sollten günstiger als die Grundversorgung sein, aber nicht immer ist das der Fall. Vergleiche die Angebote mit den Empfehlungen aus unserem Rechner.

Weitere Fragen zum Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters beantworten wir in unseren Ratgebern Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln.

Wenn Du in die Grundversorgung wechseln möchtest

In die Grundversorgung wechseln kann sinnvoll sein, wenn Du vorübergehend keinen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließen möchtest. Erkundige Dich zunächst nach den Preisen in der Grundversorgung. Beachte: Einige Grundversorger zeigen die Grundversorgung nicht in ihren Tarifrechnern an, wenn Du auf deren Website nach Strom- oder Gastarifen suchst.

Hast Du Dich für den Wechsel zum Grundversorger entschieden, kündige Deinen bisherigen Vertrag schriftlich. Für die Grundversorgung musst Du Dich direkt beim Grundversorger anmelden. Erledige das frühzeitig. Du hast die Pflicht, Deinem Grundversorger schriftlich Bescheid zu geben, dass Du ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen und damit in die Grundversorgung wechseln wirst (§ 2 Abs. 2 StromGVV). 

Wenn Du Dich nicht beim Grundversorger meldest, interpretieren das einige Stadtwerke als „vertragslosen Zustand“. Statt in die Grundversorgung schieben sie Dich in die teurere Ersatzversorgung. Das ist rechtlich fragwürdig; dagegen kannst Du Dich wehren. Laut der Bundesnetzagentur müsstest Du automatisch in die Grundversorgung fallen, wenn Du in eine neue Wohnung einziehst oder Deinen bisherigen Liefervertrag kündigst.

Der Grundversorger ist verpflichtet, Dir den Vertragsabschluss umgehend zu bestätigen beziehungsweise Dich über einen automatisch zustande gekommenen Vertrag zu informieren.

Was ist die Ersatzversorgung?

Um die Ersatzversorgung kümmert sich ebenfalls der Grundversorger, sie ist eine Art Notversorgung. Die Ersatzversorgung stellt in bestimmten Fällen sicher, dass Du weiterhin mit Energie versorgt wirst. Es gibt zwei Wege in die Ersatzversorgung:

  • Dein bisheriger Lieferant verliert das Recht, das Strom- oder Gasnetz zu nutzen. Das kann die Bundesnetzagentur zum Beispiel veranlassen, wenn der Anbieter die Gebühren für die Netznutzung nicht mehr bezahlt. Damit kann er Dich nicht mehr beliefern, Du stehst ohne Anbieter da. Dann springt die Ersatzversorgung ein. Der Grundversorger ist in so einem Fall nicht verpflichtet, Dich sofort in die Grundversorgung aufzunehmen (§ 36 Abs. 1 EnWG).
  • Falls sich ein Anbieterwechsel unerwartet um wenige Tage verzögert, bist Du vorübergehend keinem Liefervertrag zugeordnet. Dann springt die Ersatzversorgung des Grundversorgers ein (§ 38 Abs. 1 EnWG).

Der Grundversorger muss Dir Beginn und Ende der Ersatzversorgung schriftlich mitteilen. Dazu wird kein Vertrag geschlossen. Die Ersatzversorgung läuft höchstens drei Monate lang (§ 38 Abs. 4 EnWG). Du kannst Dir jederzeit einen neuen Anbieter suchen, es gibt keine Kündigungsfrist.

Schließt Du während der drei Monate keinen neuen Vertrag, kommt anschließend ein Grundversorgungsvertrag zustande. Bevor Du die drei Monate in der Ersatzversorgung abgesessen hast, ist der Grundversorger nicht verpflichtet, Dich in die Grundversorgung aufzunehmen.

Ersatzversorgung kann besonders teuer werden 

In der Ersatzversorgung dürfen die Preise höher sein als in der Grundversorgung (§ 38 Abs. 2 EnWG). Wenn ein anderer Anbieter unerwartet die Versorgung einstellt, kann es vorkommen, dass der Grundversorger plötzlich viele neue Kunden bekommt, mit denen er nicht geplant hatte. Dann muss er auf die Schnelle Strom oder Gas beschaffen. Wenn das besonders viel kostet, darf der Grundversorger die Ersatzversorgung entsprechend verteuern.

Durch höhere Preise in der Ersatzversorgung können die Grundversorger ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor Preissprüngen schützen. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen zum 1. und 15. eines Monats steigen. Es genügt, wenn der Grundversorger das auf seiner Internetseite bekannt gibt (§ 38 Abs. 3 EnWG).

Schließe möglichst schnell einen neuen Strom- oder Gasvertrag ab, wenn Du in die Ersatzversorgung gerutscht bist. Das kann ein Sondervertrag beim selben regionalen Stadtwerk sein, oder ein Sondervertrag bei einem ganz anderen Anbieter.

Wehre Dich gegen die Ersatzversorgung

In der Vergangenheit haben Grundversorger neue Kunden teilweise in die Ersatzversorgung geschoben, obwohl sie in die Grundversorgung gehört hätten. Nur in den oben genannten Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage, um in der Ersatzversorgung zu landen. 

Solltest Du fälschlicherweise in der Ersatzversorgung landen, kannst Du Dich wehren. In einem ersten Schritt solltest Du Deinen Grundversorger darum bitten, Dich in seinen Grundversorgungsvertrag aufzunehmen. Weise den Grundversorger auf seine Pflicht hin, Dich im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 36 und 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zudem kannst Du mit den Fallbeispielen der Bundesnetzagentur argumentieren.

Sind Dir durch eine ungerechtfertigte Ersatzversorgung Mehrkosten entstanden, weil die Preise in der Ersatzversorgung deutlich höher als in der Grundversorgung waren, kannst Du diese Kosten zurückfordern. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief.

Musterbrief Erstattung Ersatzversorgung

Hier kannst Du unseren Musterbrief zur Rückforderung der Kosten für die Ersatzversorgung herunterladen:

Zum Download

Wenn Du trotzdem in die Ersatzversorgung musst

Landest Du rechtmäßig in der Ersatzversorgung, weil zum Beispiel Dein bisheriger Lieferant plötzlich ausfällt, darf Dich der Grundversorger bis zu drei Monate dort halten, bevor er Dich in die Grundversorgung übernimmt. Allerdings kannst Du jederzeit einen neuen Vertrag abschließen, entweder bei einem anderen Anbieter oder beim Grundversorger, und die Ersatzversorgung sofort verlassen.

Die Bundesnetzagentur rät, zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln. So zahlst Du in der oft teuren Notversorgung nur das, was Du tatsächlich verbrauchst. Andernfalls darf der Grundversorger Deinen Verbrauch nämlich schätzen.

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