Berufshaftpflichtversicherung Außerhalb der Pflicht auch für Freiberufler empfehlenswert
Finanztip-Expertin für Versicherungen
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So gehst Du vor
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Wer andere durch sein Verhalten schädigt, muss dafür haften. Diese Haftung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Passiert solch ein Schaden im Privaten, übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung die Haftung, wenn Du eine abgeschlossen hast. Für Fahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit Opfer bei Verkehrsunfällen den erlittenen Schaden zumindest finanziell auf jeden Fall ersetzt bekommen – und nicht nur, wenn der Auto- oder Motorradfahrer sich das leisten kann. Diese Regeln der Haftung gelten auch im beruflichen Zusammenhang. Wir erklären Dir schnell und einfach, worauf Du bei der Berufshaftpflicht achten musst und wie Du möglicherweise sparen kannst.
Schädigst Du bei Deiner Berufsausübung andere, musst Du für diese Schäden haften. Bist Du angestellt, besteht die Absicherung gegen Haftungsansprüche über Deinen Arbeitgeber. Diese Sicherheit haben Selbständige nicht. In einigen Berufen ist die Verantwortung anderen gegenüber aber so groß, dass eine Pflicht besteht, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Haftungsansprüche übernimmt.
Die Berufshaftpflicht ist für alle Berufe vorgesehen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, anderen Menschen zu schaden. Bei einigen Berufen ist die Pflicht bundeseinheitlich geregelt, bei anderen handelt es sich um länderspezifische Regeln oder Standesregeln. Dann wird die Pflicht von den Berufskammern geregelt. Allen gemein ist, dass der Beruf nicht selbstständig ausgeübt werden darf, wenn kein Versicherungsschutz besteht.
In Abgrenzung zur Berufshaftpflichtversicherung gibt es noch die Vermögensschadenhaftpflicht. Diese sichert ausschließlich Vermögensschäden ab, keine Personen- oder Sachschäden. Da es in einigen Berufen nur zu Vermögensschäden kommen kann, ist die Berufsausübung explizit an das Vorhandensein einer Vermögensschadenhaftpflicht gekoppelt. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater oder Notare. Wenn Du jedoch nach der Pflicht zur Berufshaftpflicht suchst, wirst Du auch diese Berufsgruppen finden. Wir betrachten in diesem Ratgeber alle Berufe, die eine Haftpflicht-Pflicht haben – auch wenn es sich konkret „nur“ um eine Vermögensschadenhaftpflicht handelt. Einzelheiten zu dieser Versicherung findest Du in unserem Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Bundesweite Regeln gelten für folgende Berufsgruppen:
Zu den Jobs, bei denen nicht der Gesetzgeber, sondern die Berufskammern Haftpflicht-Regeln vorgeben, gehören vor allem medizinische Berufe. Kassenärztliche Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben (§ 95e SGB V), genauso wie Ärzte ohne Abrechnung über die Krankenkasse – die also ausschließlich Privatpatienten behandeln. Bei zweitgenannten ist dies in den Berufsordnungen der Bundesländer geregelt, zum Beispiel in Paragraf 21 Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein, wobei sich die Landesärztekammern an der Musterordnung der Bundesärztekammer orientieren.
Auch in anderen Berufen mit viel Verantwortung sind entsprechende Regelungen der Berufskammern üblich. Hierzu zählen zum Beispiel Architekten und Bauingenieure (§ 33 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW).
Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sichert die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen ab und alle, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.
Wer beispielsweise eine Apotheke betreibt, benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese muss alle Angestellten einschließen, sie benötigen dann keine eigene Berufshaftpflichtversicherung (beispielsweise § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern), die grundsätzlich auch in diesem Beruf vorgeschrieben ist. Auch Hebammen und Geburtshelfer benötigen keine eigene Berufshaftpflicht, wenn sie in einem Krankenhaus oder Geburtshaus angestellt sind.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Angestellte im öffentlichen Dienst, auch wenn sie nicht verbeamtet sind, können ihrem Dienstherren gegenüber regresspflichtig sein. Das heißt, passiert einem Polizisten, einer Pflegekraft bei einem öffentlichen Träger oder einer Lehrerin ein grober Fehler während der Arbeit, übernimmt der Arbeitgeber die Forderungen, kann diese jedoch zurückverlangen. Für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gibt es daher die Diensthaftpflicht. Worauf Du da achten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Diensthaftpflichtversicherung.
Auch ohne Pflicht kann eine Berufshaftpflichtversicherung für verschiedene Gewerbetreibende sinnvoll sein. Wer in Bereichen arbeitet, bei denen Sachen anderer oder Personen geschädigt werden können, sollte darüber nachdenken. Hierzu zählen unter anderem:
Wenn Du selbstständig tätig bist, überlege am besten genau, welche Schäden Du durch einen Fehler bei Kundinnen und Kunden verursachen kannst. Wie groß ist die Gefahr, dass Du andere schädigst und wie hoch können eventuelle Schäden sein? Kannst Du mögliche Forderungen im Zweifelsfall nicht aus eigener Tasche zahlen, solltest Du über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken.
Wann eine Haftpflichtversicherung im Beruf Pflicht oder sinnvoll ist
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für einige Berufe verpflichtend und für viele sinnvoll, wenn Du selbstständig tätig bist. Wer angestellt ist, sollte über den Arbeitgeber versichert sein. Wer selbst Angestellte hat, kann sich und alle anderen mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
Berufshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht | Betriebshaftpflicht | |
Rechtsanwälte, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz1 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Notare, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz2 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Steuerberater, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz3 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Wirtschaftsprüfer, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz4 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Immobilienkreditvermittler, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz5 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Inkassobüro | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz6 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Finanzanlagenvermittler, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz7 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Architekt, -innen / Ingenieur, -innen | sinnvoll | Pflicht, Regelungen der Berufskammern der Länder8 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Unternehmensberater, -innen | eher nicht nötig | sinnvoll | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Hebammen | Pflicht, Bundesgesetz9 | unnötig | unnötig |
Ärzte, Ärztinnen | Pflicht, Bundesgesetz10 | unnötig | mit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert |
Pflegekräfte | für Selbstständige empfehlenswert; bei Angestellten u.U. Diensthaftpflicht | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Psychotherapeuthen, -innen | Pflicht, Bundesgesetz11 | unnötig | mit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert |
Apotheker, -innen | Pflicht, Berufsordnung der Länder12 | unnötig | für Betreiber einer Apotheke Pflicht |
Sicherheitsunternehmen | sinnvoll | Pflicht, Bundesgesetz13 | mit Angestellten empfehlenswert |
Immobilien-/Hausverwalter | sinnvoll | Pflicht, Bundesgesetz14 | mt Angestellten empfehlenswert |
Handwerker | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Friseure, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Kosmetiker, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Hausmeister, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Gebäudereiniger, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Yogalehrer, -innen / Fitnesstrainer, -innen | sinnvoll | unnötig | mit eigenem Studio & Angestellten empfehlenswert |
Ernährungsberater, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Köche, Köchinnen | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
Restaurantfachpersonal | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
Einzelhandelspersonal | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
1§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
2§ 19a Bundesnotarordnung (BnotO);
3§ 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG);
4§ 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO);
5 § 34c Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO);
6 § 12 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG);
7 § 34f Abs. 2 Nummer 3 und § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO, § 9 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV);
8 Regelungen der Länder, z.B. § 33 Abs. 2 Nr 5 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW);
9§ 8 Abs. 1 Satz 4 Hebammengesetz (HebG) und Berufsverband;
10 § 95e Sozialgesetzbuch (SGB) V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
11 § 95e SGB V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
12 Regelungen der Länder, z.B. § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern
13 § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO;
14 § 34c Abs. 2 Satz 3 GewO
Quelle: Finanztip-Recherchen (Stand: 13. Mai 2024)
Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann sich über die private Haftpflichtversicherung absichern. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Privathaftpflichtversicherung.
In den Gesetzen und Verordnungen zur Berufshaftpflichtversicherungspflicht ist auch konkret geregelt, welcher Schutz und welche Versicherungssumme vorhanden sein müssen. Rechtsanwälte müssen beispielsweise eine Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall vereinbaren. Bei Ärzten müssen es 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall sein.
Welche Versicherungssummen für die einzelnen Schäden gelten oder gelten sollten, hängt vor allem von der beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Bei einem Arzt ist vor allem die hohe Absicherung von Personenschäden wichtig. Bei Architekten und Ingenieuren kann es zu ebenso hohen Sachschäden kommen. Bei einigen Berufen wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist vor allem das Risiko, Vermögensschäden zu verursachen, besonders hoch und muss daher mit einer entsprechend hohen Summe abgesichert sein.
Grundsätzlich sind in einer Berufshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, auch unechte Vermögensschäden genannt, abgesichert. Solch ein Vermögensfolgeschaden wäre zum Beispiel ein Verdienstausfall, wenn ein Patient aufgrund des Fehlers eines Arztes länger nicht berufstätig sein kann.
Im Unterschied dazu gibt es aber auch echte Vermögensschäden. Dass sind dann Schäden, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit direkt das Vermögen eines Kunden reduzieren, wie bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Versicherungsmaklern. Diese Schäden sind in einer Berufshaftpflicht nicht automatisch mit abgesichert. Dafür gibt es jedoch eigenständige Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen. Für die genannten Berufsgruppen würde diese Absicherung nach Finanztip-Einschätzung auch ausreichen.
Einige Berufshaftpflicht-Tarife sichern jedoch sowohl echte, als auch unechte Vermögensschäden ab. Überlege also vor Abschluss eines Vertrages genau, welche Absicherung Du benötigst.
Die Versicherung zahlt im Übrigen nicht nur für Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind. Sie prüft auch die Forderungen der mutmaßlich Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies nennt sich passiver Rechtsschutz.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kannst Du bei dem Versicherungsmakler oder -vertreter Deines Vertrauens abschließen oder online. Wir konnten bei unserer Recherche Angebote von bekannten Versicherungen finden, wie der Allianz, Gothaer oder Sparkassen-Versicherungen. Aber es gibt auch eine Reihe spezialisierter Anbieter. Die einzelnen Leistungen und Beiträge sind allgemein schwer zu vergleichen, da die meisten Versicherer Angebote nur per Mail mit konkreten Angaben verschicken. Dies liegt auch daran, dass die Leistungen, die wichtig sind, stark vom Beruf abhängen.
Für verschiedene Berufsgruppen gibt es in der Regel außerdem bei den Berufsverbänden Rahmenverträge mit Versicherungen. Unter Umständen sind die Konditionen hier günstiger als in Einzelverträgen. Jedoch musst Du dafür Mitglied im entsprechenden Berufsverband sein und auch die Beiträge dafür zahlen. Sinnvoll ist das also, wenn Du noch aus anderen Gründen Mitglied werden möchtest. Zudem solltest Du auch dann verschiedene Versicherungsangebote miteinander vergleichen.
Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, allen voran vom Umfang der Absicherung. Eine reine Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Versicherungssumme über die gesetzlich geforderten 250.000 Euro bei Rechtsanwälten ist günstiger als eine Berufshaftpflicht für medizinische Berufe, die Personenschäden bis zu einer Summe von 3 Millionen Euro absichern müssen.
Neben den zu versichernden Summen und Risiken spielt die Branche, der Jahresumsatz, die Mitarbeiteranzahl und eine eventuelle Selbstbeteiligung eine Rolle. Laut Finanztip-Recherchen bekommt beispielsweise eine selbstständige Kosmetikerin oder ein Yogalehrer ohne Mitarbeiter mit einem Nettojahresumsatz von 30.000 Euro eine Absicherung über 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für unter 60 Euro im Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Ohne Selbstbeteiligung gibt es den Versicherungsschutz ab rund 70 Euro im Jahr.
Bei vielen der versicherungspflichtigen Berufe ist eine Schätzung zur Beitragshöhe schwieriger. Für Ärzte kommt als Faktor für die Versicherungsbeiträge zum Beispiel noch hinzu, in welcher Karrierephase sie sich befinden – Medizinstudenten im praktischen Jahr zahlen weniger als Fachärzte. Aber auch, in welchem Fachbereich Ärzte welche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel ob sie operieren, ist entscheidend. Assistenzärzte bekommen eine Versicherung für rund 60 Euro im Jahr. Ein Hals-Nasen-Ohrenarzt mit Praxis muss mit gut 200 Euro im Jahr rechnen. Eine Chirurgin in der Orthopädie muss mit mindestens 1.000 Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen rechnen.
Dies sind aber alles nur ungefähre Richtwerte, die, abhängig von verschiedenen Faktoren, stark abweichen können.
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Nicht versichert sind Fremd- oder Eigenschäden und Schäden im und am eigenen Unternehmen. Verletzt Du Dir als Handwerker den Finger oder bricht jemand in Deine Arztpraxis ein, ist das nicht versichert. Auch wenn Angestellte etwas kaputt machen, ist das nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Ebenfalls nicht abgesichert sind Haftpflichtschäden, die im privaten Umfeld passieren. Wenn Dir also der befreundete Handwerker in seiner Freizeit eine Gartenlaube baut und diese zusammenstürzt, ist das nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Hast Du vertragliche Leistungen nicht vollständig erbracht, handelt es sich um sogenannte Erfüllungsschäden. Auch diese sind kein Fall für die Berufshaftpflichtversicherung.
Ob und inwieweit Umweltschäden abgedeckt sind, hängt vom Tarif ab. Sollte die Verursachung eines solchen Schadens in Deiner beruflichen Tätigkeit vorkommen können, solltest Du ein besonderes Augenmerk darauf haben. Dies gilt für alle Leistungen, da nicht alle für jeden Beruf gleich wichtig sind.
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