Das Wichtigste in Kürze
- Eine Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Du bei anderen verursachst. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen.
- Je nachdem, wodurch der Schaden entsteht, sind verschiedene Haftpflichtversicherungen zuständig, wie Privat-, Berufs- oder Hundehalterhaftpflicht.
- Versicherbar sind bei allen Haftpflichtversicherungen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
So gehst Du vor
- Prüfe Deine Lebensbereiche regelmäßig und sorge dafür, dass Du alle Haftpflichtversicherungen hast, die nötig sind für guten Schutz.
- Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen sind die Kfz-Haftpflicht, in verschiedenen Berufen eine Berufshaftpflicht, die Privathaftpflicht und eine Haftpflicht für Deinen Hund.
- Unsere Hauptempfehlungen für Privathaftpflichtversicherungen sind AO Now Premium, Getsafe Premium und Bavariadirekt Komfort L, Neodigital Neo XXL und Phönix Premium mit den günstigsten Beiträgen. Außerdem ist die Haftpflichtkasse Einfach Besser mit Papierlos-Nachlass für Familien günstig, sowie Adam Riese XXL für alle über 55 Jahre.
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Du beschädigst das Handy eines Freundes oder Dein Kind läuft unachtsam über die Straße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall. Solche Schäden, die Du oder ein Familienmitglied bei anderen verursachen, sind ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ein Freifahrtschein für den Elefanten im Porzellanladen ist sie aber nicht. Welche Kosten die Versicherung jedoch wann übernimmt und welche nicht, erfährst Du hier.
Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Schäden entstehen, die Du, eine mitversicherte Person oder Dein Eigentum bei jemand anderem verursachen. Diese Kostenübernahme geht bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstsumme. Das ist die sogenannte Versicherungssumme. Je nachdem, in welchem Lebensbereich der Schaden verursacht wird oder wodurch der Schaden entsteht, sind verschiedene Haftpflichtversicherungen zuständig. Welche verschiedenen Haftpflichtversicherungen es gibt, erklären wir Dir im Ratgeber Haftpflichtversicherung.
Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?
Deine Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Doch was zahlt die Versicherung konkret im Schadensfall? Das kann von Tarif zu Tarif variieren, weshalb Du schon vor Vertragsabschluss die Leistungen prüfen solltest. Beschrieben sind sie stets in den Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gibt es aber einige Leistungen, die Du bei allen Tarifen findest.
Welche Leistungen zahlt die Haftpflichtversicherung bei Personenschäden?
Verletzt Du eine Person versehentlich und fahrlässig, übernimmt Deine Haftpflichtversicherung alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Personenschaden entstehen. Hierzu gehören:
- Bergungs- und Transportkosten, wenn die Person zum Beispiel von einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wird.
- Behandlungskosten, also sämtliche Kosten, die durch die medizinische Behandlung der Verletzung entstehen, von Wundbehandlung bis hin zu kosmetischen Operationen. Hinzu kommen Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, die die Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Schmerzensgeld, welches in der Regel vor Gericht erstritten werden muss. Deine Haftpflicht übernimmt sowohl die Kosten eines Rechtsstreites, das nennt sich passiver Rechtsschutz, als auch das Schmerzensgeld, welches Du unter Umständen zahlen musst.
- Pflegekosten, wenn die Person, die Du verletzt hast, dauerhaft geschädigt bleibt. Angefangen von Prothesen, über Medikamente, bis hin zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung und Geld für die Pflege.
- Bestattungskosten – wenn es zum allerschlimmsten Fall kommt, übernimmt Deine Haftpflichtversicherung auch diese.
Was übernimmt die Haftpflichtversicherung bei Sachschäden?
Zerstörst Du versehentlich das Eigentum einer anderen Person, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für eine Reparatur oder einen Neukauf, wenn die Reparatur nicht möglich oder teurer als ein neuer Kauf ist. Hinzu kommen unter Umständen auch Kosten für einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet.
Bedenke, dass nicht jeder Tarif alle Sachschäden übernimmt. Mietsachen sind beispielsweise in vielen Tarifen nicht oder nur eingeschränkt abgesichert. Möchtest Du, dass Deine Versicherung auch Schäden in einem gemieteten Ferienhaus oder auch Deiner Mietwohnung übernimmt, muss dies explizit im Vertrag mit eingeschlossen sein. Mehr dazu, was die Haftpflichtversicherung nicht oder nur unter Umständen zahlt, erfährst Du weiter unten.
Wann zahlt die Haftpflicht bei Vermögensschäden?
Unechte Vermögensschäden, also Schäden, die als Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen, sind in der Haftpflichtversicherung stets mit abgesichert. Verletzt Du beispielsweise eine Person so schwer, dass diese mehrere Wochen nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet, übernimmt die Versicherung diesen finanziellen Schaden.
Echte Vermögensschäden, die ausschließlich einen finanziellen Verlust bedeuten, sind nicht immer automatisch mitversichert. Du parkst ein Auto so zu, dass der Fahrer nicht mehr aus seiner Parklücke kommt. Deswegen muss er ein Taxi nehmen, um einen wichtigen Termin nicht zu verpassen. Die Taxikosten sind dann ein finanzieller Nachteil – ein Vermögensschaden, für den Du als Verursacher aufkommen musst. Echte Vermögensschäden treten vor allem in bestimmten Berufen auf und müssen dafür extra abgesichert werden. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Im privaten Bereich solltest Du darauf achten, dass Dein Vertrag auch diese echten Vermögensschäden mit abdeckt. Dies trifft auf alle Anbieter in unserer Vergleichstabelle zur Privathaftpflicht zu.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dir?
Hast Du Forderungsausfall in Deiner Haftpflicht versichert, zahlt Dir Deine Versicherung, wenn Du vom Schädiger kein Geld bekommst. Denn wenn Dich eine Person schädigt, muss sie dafür auch aufkommen. Hat sie weder eine Haftpflichtversicherung noch genug Geld auf dem Konto, kann es passieren, dass Du leer ausgehst. Davor kann Dich die Forderungsausfalldeckung schützen.
Automatisch ist diese Leistung nicht enthalten. Bei manchen Tarifen ist Forderungsausfall erst ab einer bestimmten Schadenssumme abgesichert. Das ist o.k., denn wichtig ist, dass Deine Versicherung bei hohen Schäden zahlt, damit Du im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehst. Unsere Empfehlungen in der Privathaftpflicht haben keine Mindestsumme beim Forderungsausfall.
Was musst Du beachten, damit die Haftpflichtversicherung zahlt?
Damit die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, muss das Risiko versichert sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden, die Dir im privaten Bereich passieren. Verursacht Dein Hund einen Schaden, musst Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hast Du eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, kannst Du das Risiko, was von ihr ausgeht, mit Deiner Privathaftpflichtversicherung absichern. Das musst Du aber explizit mit angeben. Hast Du bereits eine Privathaftpflicht und lässt Dir später eine PV-Anlage montieren, musst Du Deiner Versicherung das mitteilen, damit sie die Kosten für eventuelle Schäden übernimmt. Hier erklären wir Dir alles Wichtige zum Thema PV-Versicherung.
Was gilt bei Risiken, die neu hinzukommen?
Dass Du neue Risiken Deiner Versicherung melden musst, gilt auch für weitere Gefahrenquellen und ist eine wichtige Pflicht, die Du als Versicherungsnehmer hast. Diese Pflichten werden auch Obliegenheiten genannt, Du findest sie in den Vertragsbedingungen Deiner Versicherung. Wenn Du die Obliegenheiten verletzt, kannst Du Deinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Dafür sind diese Risiken bis zur nächsten Beitragszahlung erst einmal mitversichert.
Übernimmt Deine Haftpflicht alle entstandenen Kosten?
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt nur Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Daher sollte sie ausreichend hoch sein, wir empfehlen 50 Millionen Euro. Denn ist der Schaden höher als Deine Versicherungssumme, musst Du den Restbetrag aus Deiner Tasche zahlen.
Aber für bestimmte Einzelschäden gibt es eigene Höchstentschädigungsgrenzen. Personenschäden sind dann zum Beispiel bis zehn Millionen Euro pro Person versichert. Auch Schäden an Mietsachen haben oft eine eingeschränkte Versicherungssumme.
Hast Du eine Selbstbeteiligung vereinbart, musst Du diese Kosten ebenfalls selbst zahlen. Ist der Schaden niedriger als die Selbstbeteiligung, zahlst Du ihn komplett selbst. Dann musst Du Deine Versicherung auch nicht über den Schaden informieren. Ist der Schaden höher als Deine Selbstbeteiligung, zieht die Versicherung diese Summe ab von dem Betrag, den sie dem Geschädigten überweist.
Der Schaden, den Deine Versicherung regulieren soll, muss tatsächlich in der angegebenen Höhe durch Dich oder eine mitversicherte Person entstanden sein. Das prüft die Versicherung im Zweifelsfall auch nach.
Was zahlt Deine Haftpflicht nicht?
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt nicht jeden Schaden, den Du verursachst. Zum einen gibt es grundsätzliche Ausschlüsse, zum anderen gibt es Leistungen, die von bestimmten Tarifen übernommen werden, von anderen aber nicht. Einige Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen in Haftpflichtversicherungen, andere sind nur in bestimmten Tarifen enthalten.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Verursachst Du einen Schaden vorsätzlich oder mutwillig, kannst Du kein Geld von der Versicherung erwarten. Dazu gehören natürlich auch Schäden, die durch eine Straftat entstehen.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt auch keine eigenverschuldeten Schäden bei Dir selbst. Also machst Du versehentlich Deinen Fernseher kaputt, bekommst Du nichts von Deiner Versicherung. Das gilt auch für ein Familienmitglied, das den Fernseher zerstört hat. Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn Dein Partner in der gemeinsamen Wohnung etwas kaputtmacht, denn es gehört Euch gemeinsam und ist damit ein Schaden am eigenen Eigentum. Was Du zu Haftpflicht beim Partner wissen solltest, erfährst Du in unserem entsprechenden Ratgeber.
Eine Ausnahme können gegenseitige Personenschäden sein. Die dadurch entstehenden Behandlungskosten, welche die Krankenversicherung vom Verursacher zurückverlangt, werden unter Umständen von Deiner Privathaftpflichtversicherung übernommen. Das hängt aber vom Tarif ab. Wie einige andere Leistungen auch.
Welche Leistungen übernehmen nicht alle Tarife?
Nicht jede Versicherung zahlt bei jedem Haftpflichtschaden. Bei den privaten Haftpflichtversicherungen zählen dazu:
- Forderungsausfall
- Regressforderungen der Sozialversicherungsträger bei Personenschäden untereinander
- Deliktunfähige Personen
- Allmählichkeitsschäden
- Schlüsselverlust
Diese Leistungen sind jedoch oft wichtig, weshalb Du darauf achten solltest, dass sie in Deiner Privathaftpflicht enthalten sind, abhängig von Deiner Lebenssituation.
Wenn Du in einem Paar- oder Familientarif versichert bist, und eine mitversicherte Person verletzt die andere, übernimmt die Krankenversicherung zunächst die Behandlungskosten der Verletzung. Später verlangt sie die Kosten vom Verursacher zurück. Diese Regressforderungen der Sozialversicherungsträger bei Schäden untereinander kannst Du mit der Wahl des richtigen Tarifs absichern.
Ebenfalls explizit mit absichern solltest Du Schäden durch deliktunfähige Personen, wenn diese mit in Deinem Haushalt leben. Grundsätzlich können Kinder unter sieben für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt und es kommt zu einem Schaden durch Dein Kind, ist niemand dafür verantwortlich – nicht Du und auch nicht Deine Haftpflichtversicherung. Um aber dadurch entstehenden Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, dass auch Schäden durch kleine Kinder mitversichert sind. Als deliktunfähige Personen gelten auch Menschen mit einer Behinderung oder einer Demenzerkrankung – unabhängig vom Alter. Auch diese sind dann mitversichert. Was Du noch beachten solltest, erfährst Du im Ratgeber zur Haftpflichtversicherung für Familien.
Entstehen Schäden mit der Zeit, zum Beispiel in Deiner Mietwohnung, weil geringe Mengen Wasser über einen längeren Zeitraum den Fußboden zerstören, nennt man dies Allmählichkeitsschäden. Diese können bei Schäden am Eigentum Dritter, wie Deinem Vermieter, in der Haftpflichtversicherung mit abgeschlossen werden und sollten das auch. Abzugrenzen sind hierzu allerdings Verschleiß und Abnutzung. Wenn der Fußbodenbelag mit der Zeit einfach durch normalen Gebrauch abgenutzt wird, ist dies kein Schaden und Du musst dafür nicht haften.
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