Für eine gute Pferdehaftpflichtversicherung empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Außerdem enthalten sein sollten folgende Schäden:
- Forderungsausfalldeckung
- Verstöße gegen Deine Halterpflichten
- Flurschäden durch Dein Pferd
- Mietsachschäden an Gebäuden, Stallungen und Zubehör
- Deckschäden durch Deinen Hengst und Fohlen Deiner Stute
- Ansprüche von Sozialversicherungsträgern
Warum ist die Forderungsausfalldeckung wichtig?
Die Forderungsausfalldeckung ist wichtig, damit Deine Versicherung einspringt, wenn ein anderer Pferdehalter Deinen Schaden nicht zahlen kann.
Die Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Haftpflichtversicherung. Mit diesem Schutz erhältst Du auch Geld von Deiner Pferdehaftpflicht, wenn ein anderer Pferdehalter Dir einen Schaden zugefügt hat, diesen aber nicht bezahlen kann. Dieser Schutz sollte zumindest ab einem Schaden von 2.500 Euro enthalten sein.
Warum sollten Verstöße gegen Halterpflichten mitversichert sein?
Auch ungewollt können solche Verstöße passieren. Wenn Du Dein Pferd zum Beispiel nicht richtig sicherst, das Tor des Stalls offensteht und es deswegen wegläuft. Entsteht dabei ein Schaden, kann auch der teuer werden und sollte versichert sein
Was sind Flurschäden?
Wenn Dein Pferd wegen eines defekten Zauns von der Weide ausbricht und über Felder oder Beete rennt, verursacht es zum Beispiel Ernteausfälle beim Bauern. Deine Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten, wenn Flurschäden im Tarif enthalten sind.
Wann sind Mietsachschäden ausreichend abgesichert?
Schäden an Stallungen, Reithallen und allgemein Gebäuden oder Pferdeanhängern, die Du für Dein Pferd angemietet hast, sollten mit mindestens 50.000 Euro abgesichert sein. Wenn Du Reitzubehör mietest oder Dir leihst, sollte auch das bis 7.500 Euro geschützt sein.
Wann musst Du Deckschäden und Fohlen mitversichern?
Wenn Du einen Hengst hast, sollten Deckschäden durch einen vom Stutenbesitzer ungewollten Deckakt unbedingt abgesichert sein. Wenn der Hengst eine Zuchtstute ungewollt deckt, fällt diese für die Zucht erst einmal aus und Du musst für den entstandenen Schaden, wie zum Beispiel den Preis für ein dadurch nicht geborenes Zuchtfohlen, haften. Wenn die Stute ein Rennpferd ist, entgehen dem Besitzer durch die Deckung eventuell Einnahmen in Form von Preisgeldern. Außerdem fallen Tierarztkosten infolge der Schwangerschaft und Geburt an.
Besitzt Du eine Stute, solltest Du darauf achten, dass Fohlen mindestens zwölf Monate mitversichert sind, sollte Deine Stute gedeckt werden.
Was sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern?
Erleidet eine der mitversicherten Personen einen Personenschaden durch das Pferd, zahlt zunächst die Krankenversicherung die nötige medizinische Behandlung. Die zuständige Krankenkasse kann diese Kosten dann vom Pferdehalter zurückverlangen. Diese Regressforderungen der Sozialversicherung sollte Deine Pferdehaftpflichtversicherung auch bei mitversicherten Personen übernehmen.
Welche weiteren Leistungen können sinnvoll sein?
Wenn Dein Pferd an Turnieren teilnimmt oder für private Kutschfahrten genutzt wird, sollten auch Schäden, die dadurch entstehen können, abgesichert sein. So sollte die Versicherung zum Beispiel auch bei Mietschäden an Kutschen oder Zubehör zahlen. Dieser Schutz war jedoch nicht Bestandteil unserer Mindestkriterien.
Welche Personen sollten mitversichert sein?
Mitversichert sein sollten neben Dir auch Familienangehörige, Fremdhüter ohne Bezahlung, Fremdreiter und Reitbeteiligungen, wenn sie Dein Pferd nutzen.
Sobald Dein Pferd auch nur hin und wieder von anderen betreut wird, solltest Du diese Personen mit in die Versicherung einschließen. Familienangehörige sind immer mitversichert. Auch Fremdhüter, die Dein Pferd nicht erwerbsmäßig hüten, sie also dafür kein Geld bekommen, sollten eingeschlossen sein.
Wenn andere Dein Pferd reiten, sollte das in einem guten Tarif enthalten sein. Wird Dein Pferd regelmäßig oder gelegentlich unentgeltlich von jemand anderem geritten, musst Du Fremdreiter angeben.
Wenn sich jemand an den Kosten oder der Versorgung des Pferdes beteiligt und es dafür reiten darf, handelt es sich um eine Reitbeteiligung. Man nennt das auch Mithalter. Mithalterinnen sind grundsätzlich genauso haftbar wie Du. Ihr könnt die Haftpflicht aber über eine einzige Versicherung abdecken. Dafür müsst Ihr bei Vertragsabschluss nur angeben, dass es sich um eine Reitbeteiligung handelt.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, weil sie die Beiträge senkt. Vereinbare eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Kleine Schäden kannst Du selbst zahlen. Es vermeidet Aufwand und es sinken dadurch Deine Beiträge. Für einige Einzelschäden, zum Beispiel Mietsachschäden, gibt es bei manchen Anbietern eine extra Selbstbeteiligung. Bis zu einer Höhe von 250 Euro haben wir diese in unserem Test akzeptiert.