Familienhaftpflichtversicherung So sind Schäden von Kindern abgesichert

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Familienhaftpflichtversicherung kannst Du alle Familienmitglieder mitversichern, die in Deinem Haushalt leben.
  • Damit Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind, muss der Tarif auch für Schäden durch deliktunfähige Personen aufkommen. Bei allen Anbietern in unserer Vergleichstabelle ist das der Fall.
  • Deine Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums mitversichert, solange sie noch nie regulär gearbeitet haben oder nicht verheiratet sind – auch wenn sie eine eigene Wohnung haben.

So gehst Du vor

  • Wähle beim Online-Formular „Familien“ oder „mit Kindern“ aus, dann erhältst Du Tarife für Deine Familie.

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Unfälle können durch Unachtsamkeit schnell einmal passieren, besonders Kindern. Alle Eltern sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung haben, die für die finanziellen Folgen solcher Unglücke aufkommt. Familien benötigen dafür nur eine einzige Versicherung – die Familienhaftpflicht. Sie gilt auch für unverheiratete Paare und nicht leibliche Kinder, also für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.

Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Während der Schulzeit und der ersten beruflichen Ausbildung sind sowohl minderjährige als auch erwachsene Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert – sogar, wenn der Nachwuchs nicht mehr zuhause wohnt. Als erste berufliche Ausbildung gelten auch Lehre und Studium, die ohne Unterbrechung aufeinander folgen. Wer als Student nach dem Bachelor direkt einen Master macht, ist ebenfalls abgesichert. Erst mit dem ersten richtigen Gehalt fallen die Kinder aus der Familienversicherung heraus.

In der Wartephase nach der Schule schützt die private Haftpflicht ein Jahr lang. Falls Dein Kind nach der Lehre bereits erwerbstätig war und danach ein Studium oder eine weitere Lehre aufnimmt, muss es sich allerdings selbst versichern. Das gilt in der Regel auch, sobald ein Kind heiratet.

Grundsätzlich gilt: Wer einmal nach der Erstausbildung oder dem Erststudium aus dem Familienvertrag raus ist, kommt nicht wieder rein.

Ab wann sind kleine Kinder überhaupt haftbar?

Kinder gelten erst im Alter von sieben Jahren vor dem Gesetz als delikt- beziehungsweise schuldfähig, im Straßenverkehr sogar erst mit zehn Jahren. Sie haften deshalb nicht, wenn sie einen Schaden verursachen. Schießt beispielweise ein fünfjähriges Kind einen Fußball durch die Fensterscheibe des Nachbarhauses, ist es nicht schuldfähig. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen weder sie noch ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Wie streng ist die Aufsichtspflicht der Eltern?

Je jünger das Kind ist, desto strenger ist die Aufsichtspflicht der Eltern. Bei der Frage, wann genau Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt es auf den Einzelfall an – dabei sind das Alter und die Reife des Kindes ausschlaggebend. Wenn sie diese Pflicht verletzen, springt die Privathaftpflichtversicherung ein und zahlt für Schäden, die das Kind verursacht hat. 

Als Faustformel gilt laut dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. März 2009, Az. VI ZR 51/08): Ist das Kind jünger als vier Jahre, muss es so von den Eltern beaufsichtigt werden, dass diese jederzeit eingreifen können. Kinder bis sieben Jahre müssen alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden. Ältere Jungen und Mädchen dürfen auch über einen längeren Zeitraum unbeobachtet bleiben. Die Eltern sollten aber ungefähr wissen, wo sich der Nachwuchs aufhält.

Beispiel eins: Bei einer Vierjährigen haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, wenn sie zu weit von dem Mädchen entfernt sind, um es daran zu hindern, ein Auto zu zerkratzen. In dieser Situation haften die Eltern für ihr Kind, und die Haftpflichtversicherung muss den Schaden am Auto ersetzen.

Beispiel zwei: Die Eltern eines dreijährigen Kindes, die glaubten, es schläft, mussten nicht haften. Der Junge war ins Bett gebracht worden, die Mutter war in Hörweite. Nur schlief das Kind nicht, sondern verstopfte mit Toilettenpapier die Toilette und verursachte dabei eine Überschwemmung. Das Gericht sah die Aufsichtspflicht nicht als verletzt an, weil Kinder in der geschlossenen Wohnung nicht ständig beobachtet werden müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2018, Az. I-4 U 15/18). Hier musste die Mutter nicht haften und die Haftpflichtversicherung nicht zahlen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung auch ohne Haftbarkeit?

Die Versicherung zahlt auch dann für Schäden durch kleine Kinder, wenn sie es rechtlich nicht müsste, sobald der Tarif eine entsprechende Klausel für deliktunfähige Personen enthält. Unfälle mit Kindern passieren oft im privaten Umfeld, also bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten. Diesen Menschen fühlen sich die meisten persönlich verpflichtet und möchten die vom Nachwuchs verursachten Schäden ersetzen, auch wenn sie das eigentlich nicht müssten. Das kann aber, vor allem wenn Personen zu Schaden kommen, sehr teuer werden. Die Haftpflichtversicherung sollte deshalb auch in solchen Fällen zahlen.

Achte darauf, dass die Erweiterung auch für sehr teure Schäden aufkommt, im besten Fall bis zur Versicherungssumme. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro und zehn Millionen Euro pro geschädigte Person. Die von uns empfohlenen Tarife tun das.

Übrigens: Die Klausel, die Schäden durch kleine Kinder mit abdeckt, beinhaltet konkret Schäden durch nicht schuldfähige oder deliktunfähige Personen. Damit sind in einem solchen Familientarif nicht nur Kinder unter sieben Jahre versichert, sondern auch ältere Kinder mit geistigen Einschränkungen, die als deliktunfähig gelten oder unter Umständen auch demenzkranke Angehörige, die zuhause gepflegt werden. Da es sich bei diesen Angehörigen meist um Erwachsene handelt, die bereits eine eigene Privathaftpflicht hatten, frag bei Deiner Versicherung nach, inwieweit Du sie in einen Familientarif mit aufnehmen kannst.

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