Drohnen Haft­pflicht­ver­si­che­rung Auch bei Bruchlandung richtig abgesichert

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du eine Drohne besitzt, brauchst Du dafür eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die für eventuelle Schäden aufkommt, die entstehen können, wenn Du sie nutzt.

  • Verwendest Du die Drohne nur privat, kannst Du sie einfach über Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichern.

  • Wenn Du sie auch gewerblich nutzt – weil Du zum Beispiel mit ihr Fotos machst, die Du dann verkaufst – benötigst Du eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung.

  • Für das Drohnenfliegen gelten gesetzliche Regeln. Einige Ver­si­che­rungen zahlen nicht, wenn Du das Fluggerät regelwidrig genutzt hast.

So gehst Du vor

  • Wenn Du Deine Drohne nur privat nutzt, frag bei Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach, ob sie mitversichert ist. Wenn nicht, kannst Du den Ver­si­che­rungs­schutz um Drohnen erweitern oder Dich nach einer neuen Ver­si­che­rung umschauen.
  • Wenn Du mit Deiner Drohne auch Geld verdienst, brauchst Du eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung.
  • Wenn Deine Drohne sehr teuer ist, kannst Du überlegen, ob sich eine Kaskoversicherung lohnt. Diese gibt es für die Fluggeräte ähnlich wie für Autos.

Eine abstürzende Drohne verletzt Menschen oder setzt aufgrund eines überhitzen Akkus ein Weizenfeld in Brand – dies waren Schäden, die durch Drohnen wirklich entstanden sind. Haften muss dafür der Besitzer der Drohne. Damit die Opfer solcher Schäden nicht auf den Kosten sitzen bleiben, musst Du Deine Drohne haftpflichtversichern. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht und weitere Vorschriften zur Nutzung von Drohnen sind im Luftfahrtgesetz geregelt.

Wann brauchst Du für eine Drohne welche Ver­si­che­rung?

Für Spielzeugdrohnen, die Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nutzen dürfen und die keine Kamera haben, gibt es keine Ver­si­che­rungspflicht. Alle anderen Drohnen musst Du in Deutschland gemäß Luftfahrtgesetz Paragraf 43 gegen Haft­pflicht­schä­den versichern. Wenn Du sie nur privat nutzt, reicht der Schutz über eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aus. In der Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind alle Schäden versichert, die Du beim Fliegen Deiner Drohne verursachst, egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Für die gewerbliche Nutzung gibt es spezielle Ver­si­che­rungen.

Diese Leistungen sind bei Deiner Drohnenhaftpflicht wichtig

Egal ob ein neuer Vertrag oder der alte – wenn Du Dir eine Drohne zulegst, schau unbedingt in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder erkundige Dich beim Versicherer, was der Ver­si­che­rungs­schutz genau beinhaltet.

Manche Versicherer schreiben zum Beispiel vor, dass das Modellflugzeug nur auf einem Modellfluggelände geflogen wird oder der Pilot Mitglied in einem Modellflugverein ist. Unter Umständen ist die Drohne ab einer bestimmten Gewichtsklasse nicht abgesichert oder nur in einem höheren Tarif. Die Gewichtsgrenzen liegen laut unseren Untersuchungen dabei sehr weit auseinander: zwischen 250 Gramm und fünf Kilogramm liegen die Grenzen, je nach Anbieter.

Achte auf eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me

Bei Unfällen – womöglich mit Verletzten – können die Schäden in die Millionen gehen. Wichtig ist also eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. 50 Millionen Euro sind bei einer Privathaftpflicht unser Mindestkriterium. Diese Emp­feh­lung gilt auch für ältere Verträge.

Wer ist im Tarif mitversichert?

Bei einem Familientarif der Privathaftpflicht sind Dein Ehepartner und ledige Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Die eigenen Kinder, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen die Drohne also lenken, Freunde oder Bekannte hingegen nicht. Wer seinen Quadrocopter regelmäßig verleihen will, sollte über eine spezielle Drohnenversicherung nachdenken.

Prüfe bei alten Verträgen, ob Drohnen abgesichert sind

In neuen Tarifen sind Drohnen in der Regel enthalten, wobei es hier auf das Gewicht ankommt. Drohnen über 250 Gramm sind nicht in allen Tarifen enthalten. Bei unseren Emp­feh­lungen der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Drohnen bis fünf Kilogramm eingeschlossen.

In älteren Ver­si­che­rungs­ver­trägen taucht das Wort „Drohne“ meistens gar nicht auf. Stattdessen ist lediglich von „Flugmodellen ohne Motor“ die Rede. Da Drohnen einen Motor haben, bist Du bei diesen Tarifen vom Wortlaut her also nicht abgesichert.

Wenn der alte Vertrag aber eine Innovationsgarantie enthält, passt der Versicherer die alten Ver­si­che­rungs­be­din­gungen an, wenn sich neue Tarife verbessern. Damit sollen Bestandskunden gegenüber Neukunden gleichgestellt werden. Wenn Dein Tarif solch eine Regelung enthält, kommt Deine Ver­si­che­rung eventuell auch bei älteren Verträgen für Schadensfälle mit Drohnen auf. Frag also am besten bei Deinem Versicherer nach. Lass Dir eine positive Auskunft auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

Bietet der alte Vertrag dagegen keinen Ver­si­che­rungs­schutz für Drohnen, kannst Du mit Deinem Versicherer darüber sprechen, ob Du Deine Ver­si­che­rung auf einen aktuellen Tarif mit Drohnenversicherung umstellen kannst. Oder Du kündigst Deinen alten Vertrag und suchst Dir eine neue Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die auch Deine Drohne absichert. Vergleiche am besten beide Optionen miteinander.

Entscheidest Du Dich, den alten Vertrag zu kündigen, musst Du jedoch die ordentliche Kündigungsfrist beachten. Die Vorsorgeversicherung, die zunächst auch neue Gefahren mitversichert, gilt laut Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) nicht für Luftfahrzeuge. Will Deine Ver­si­che­rung die Drohne also nicht mitversichern, musst Du bis zum Ende des alten Vertrages eine separate Drohnenversicherung abschließen.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.

Zum Ratgeber

Wie viel kostet es Dich, Deine Drohne zu versichern?

Wenn Du die Drohne über Deine Privathaftpflicht absicherst, kostet das nichts extra. Eine gute Haftpflicht bekommst Du als Single bereits für etwa 30 Euro im Jahr, Familien zahlen für gute, günstige Tarife ab 47 Euro jährlich.

Eine eigenständige Drohnenversicherung bekommst Du nach unseren Recherchen ab knapp 30 Euro pro Jahr, wenn Du die Drohne nur privat nutzt. Eine Drohnenhaftpflicht für die gewerbliche Nutzung kostet ab etwa 120 Euro.

Egal ob Privathaftpflicht oder Drohnenhaftpflichtversicherung: Beide gleichen nur Schäden aus, die durch Drohnen verursacht werden. Wer Schäden am Gerät selbst versichern will, schließt dafür eine Kaskoversicherung ab. Diese gibt es von verschiedenen Anbietern. Die Beiträge liegen bei mindestens 90 Euro pro Jahr für private Drohnen und bei mehr als 170 Euro für gewerblichen Drohnen.

Was ist zu beachten, bevor die Drohne losfliegt?

Wichtig für alle Flugkünstler: Auch wenn Drohnen wie ein Spielzeug erscheinen, musst Du verschiedene Regeln beachten. Diese sind in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. Neben der Pflicht einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dort auch geregelt, wer einen Quadrocopter fliegen darf, wo und welche technischen Merkmale gelten.

Welche Drohnen dürfen fliegen?

Für Drohnen gibt es drei Kategorien:

Offen - bis 25 Kilo, können eine Höhe bis 120 Meter Sichtweite erreichen, transportieren keine gefährlichen Güter oder werfen diese ab

Speziell - übersteigen Gewicht und Flughöhe der offenen Kategorie

Zulassungspflichtig - Drohnen, die Personen oder gefährliche Güter transportieren können

Wer darf Drohnen fliegen?

Zunächst nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Wenn Deine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera trägt, musst Du Dich registrieren. Die Registrierungsnummer musst Du auf jeder Drohne, die Du nutzt, sichtbar anbringen.

Ab einem Gewicht von 250 Gramm brauchst Du außerdem einen Kompetenznachweis. Hast Du Deine Drohne vor 2021 erworben, beginnt die Pflicht für den Kompetenznachweis ab zwei Kilogramm. Diesen erhältst Du beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Wo dürfen Drohnen fliegen?

Fliegen dürfen die unbemannten Flugobjekte nur über unbebauten Gebieten; nicht über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Autobahnen, Bundesstraßen und Industrieanlagen. Zu Flughafenzäunen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern – und höher hinauf als 120 Meter darf es auch nicht gehen.

Die Drohnenverordnung hat auch Einfluss auf den Ver­si­che­rungs­schutz. Wer sich nicht an die Regeln der Verordnung hält und seine Drohne etwa in einem belebten Park fliegen lässt, riskiert den Ver­si­che­rungs­schutz: Manche Versicherer wollen den Versicherten vollständig auf den sogenannten „erlaubten Gebrauch“ beschränken. Andere zahlen auch bei einem Verstoß gegen die Drohnenverordnung, allerdings nur, wenn der Drohnenpilot die Regeln fahrlässig nicht beachtet hat und es daraufhin zu einem Schaden gekommen ist.

Falls Du also auf der sicheren Seite bleiben und im Falle eines Schadens lange Rechtsstreitigkeiten mit Deiner Ver­si­che­rung vermeiden möchtest: Halte Dich besser an die Regeln des Verkehrsministeriums.

Beachte außerdem, dass im Ausland eventuell andere Regeln gelten. Wenn Du Deine Drohne in den Urlaub außerhalb Deutschlands mitnehmen möchtest, solltest Du Dich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sowohl was das Drohnenfliegen angeht, als auch über den nötigen Ver­si­che­rungs­schutz.

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