Drohnen Haftpflichtversicherung Auch bei Bruchlandung richtig abgesichert
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Wer eine Drohne besitzt, braucht eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden durch das Fluggerät aufkommt.
Wenn Du die Drohne nur privat nutzt, kannst Du sie über die Privathaftpflichtversicherung versichern.
Wenn Du sie auch gewerblich nutzt – etwa Fotos verkaufst, die Du per Drohne gemacht hast – benötigst Du eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Für das Drohnenfliegen gelten gesetzliche Vorschriften. Einige Versicherungen zahlen nicht, wenn Du das Fluggerät regelwidrig genutzt hast.
So gehst Du vor
Drohnen sind heute mehr als eine Modeerscheinung. Nicht nur für Profifotografen sind die ferngesteuerten Fluggeräte interessant. Auch Hobbyfotografen nutzen sie für spannende Schnappschüsse. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 415.000 Drohnen – mehr als 80 Prozent davon in privater Nutzung. Aber auch, wenn sie für viele Nutzer ein Hobby sind, rechtlich gesehen sind Drohnen keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge. Damit fallen sie unter das Luftverkehrsgesetz. Wenn Du eine besitzt, musst Du diese zwingend haftpflichtversichern und Dich als Betreiber registrieren.
Für Spielzeugdrohnen für Kinder unter 16 Jahren, die keine Kamera haben, gibt es keine Versicherungspflicht. Alle anderen Drohnen musst Du in Deutschland gemäß Luftfahrtgesetz Paragraf 43 versichern. Wenn Du sie nur privat nutzt, reicht der Schutz über eine private Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Für die gewerbliche Nutzung gibt es spezielle Versicherungen.
Mit der Haftpflichtversicherung sind dann alle Schäden versichert, die Du beim Fliegen Deiner Drohne verursachst, egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Immer wieder tauchen Unfälle oder Beinahe-Unfälle in den Nachrichten auf – etwa, wenn auf einer Autobahn eine Drohne auf ein Fahrzeug stürzt oder in der Nähe eines Flughafens mit einem Flugzeug kollidiert. Weniger spektakulär, aber auch teuer: Die Drohne fällt in den Wintergarten des Nachbarn und zerstört dort einige Scheiben oder verletzt Menschen.
Egal ob ein neuer Vertrag oder der alte – wenn Du Dir eine Drohne zulegst, schau unbedingt in die Versicherungsbedingungen Deiner Haftpflichtversicherung oder erkundige Dich beim Versicherer, was der Versicherungsschutz genau beinhaltet.
Manche Versicherer schreiben zum Beispiel vor, dass das Modellflugzeug nur auf einem Modellfluggelände geflogen wird oder der Pilot Mitglied in einem Modellflugverein ist. Einige schließen außerdem Drohnen ab einer bestimmten Gewichtsklasse aus oder sie sind nur in einem höheren Tarif versichert. Oft liegen die Gewichtsgrenzen zwischen 250 Gramm und fünf Kilogramm.
Bei Unfällen – womöglich mit Verletzten – können die Schäden in die Millionen gehen. Wichtig ist also eine ausreichend hohe Versicherungssumme. 50 Millionen Euro sind bei einer Privathaftpflicht unser Mindestkriterium. Diese Empfehlung gilt auch für ältere Verträge.
Bei einem Familientarif sind Dein Ehepartner und ledige Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Die eigenen Kinder, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen die Drohne also lenken, Freunde oder Bekannte hingegen nicht. Wer seinen Quadrocopter regelmäßig verleihen will, sollte über eine spezielle Drohnen-Versicherung nachdenken.
In neuen Tarifen sind Drohnen in der Regel enthalten, wobei es hier auf das Gewicht ankommt. Drohnen über 250 Gramm sind nicht in allen Tarifen enthalten. Bei unseren Empfehlungen der Privathaftpflichtversicherung sind Drohnen bis fünf Kilogramm eingeschlossen.
In älteren Versicherungsverträgen taucht das Wort „Drohne“ meistens gar nicht auf. Stattdessen ist lediglich von „Flugmodellen ohne Motor“ die Rede. Da Drohnen einen Motor haben, bist Du bei diesen Tarifen vom Wortlaut her also nicht abgesichert.
Wenn der alte Vertrag aber eine Innovationsgarantie enthält, passt der Versicherer die alten Versicherungsbedingungen an, wenn sich neue Tarife verbessern. Damit sollen Neukunden gegenüber Bestandskunden nicht bessergestellt werden. Wenn Dein Tarif solch eine Regelung enthält, kommt Deine Versicherung eventuell auch bei älteren Verträgen für Schadensfälle mit Drohnen auf. Frage also am besten bei Deinem Versicherer nach. Lass Dir eine positive Auskunft auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
Bietet der alte Vertrag dagegen keinen Versicherungsschutz für Drohnen, kannst Du mit Deinem Versicherer darüber sprechen, ob Du Deine Versicherung auf einen aktuellen Tarif mit Drohnen-Versicherung umstellen kannst. Oder Du kündigst Deinen alten Vertrag und suchst Dir eine neue Haftpflichtversicherung, die auch Deine Drohne absichert. Vergleiche am besten beide Optionen miteinander.
Entscheidest Du Dich, den alten Vertrag zu kündigen, musst Du jedoch die ordentliche Kündigungsfrist beachten. Die Vorsorgeversicherung, die zunächst auch neue Gefahren mitversichert, gilt laut Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) nicht für Luftfahrzeuge. Will Deine Versicherung die Drohne also nicht mitversichern, musst Du bis zum Ende des alten Vertrages eine separate Drohnen-Versicherung abschließen.
Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Von uns empfohlene Tarife sind Friday „Relax“ mit günstigen Beiträgen für alle, der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.
Wenn Du die Drohne über Deine Privathaftpflicht absicherst, kostet das nichts extra. Eine gute Haftpflicht bekommst Du als Single bereits für etwa 30 Euro im Jahr, Familien zahlen für gute, günstige Tarife ab 47 Euro jährlich.
Eine eigenständige Drohnen-Versicherung bekommst Du etwa ab 30 Euro pro Jahr, wenn Du die Drohne nur privat nutzt. Eine Drohnenhaftpflicht für die gewerbliche Nutzung kostet ab etwa 120 Euro.
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall dann notwendig, wenn Du die Drohne gewerblich nutzt. Für den Fall, dass Du beispielsweise Fotos aus der Luft schießt und dann verkaufen willst, Deinen Privatwald per Drohne nach Feuerstellen absuchst oder Grundstücke mit ihr vermessen möchtest, reicht eine Privathaftpflicht nicht mehr aus. Dann ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung notwendig.
Egal ob Privathaftpflicht oder Drohnen-Haftpflichtversicherung: Beide gleichen nur Schäden aus, die durch Drohnen verursacht werden. Wer das Gerät selbst versichern will, schließt dafür eine Kasko-Versicherung ab. Diese gibt es von verschiedenen Anbietern. Die Beiträge liegen bei mindestens 100 Euro pro Jahr. Es gibt dabei immer eine Selbstbeteiligung.
Wichtig für alle Flugkünstler: Auch wenn Drohnen wie ein Spielzeug erscheinen, musst Du verschiedene Regeln beachten. Diese sind in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. Neben der Pflicht einer Haftpflichtversicherung ist dort auch geregelt, wer einen Quadrocopter fliegen darf, wo und welche technischen Merkmale gelten.
Für Drohnen gibt es drei Kategorien:
Offen - bis 25 Kilo, können eine Höhe bis 120 Meter Sichtweite erreichen, transportieren keine gefährlichen Güter oder werfen diese ab
Speziell - übersteigen Gewicht und Flughöhe der offenen Kategorie
Zulassungspflichtig - Drohnen, die Personen oder gefährliche Güter transportieren können
Zunächst nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Wenn Deine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera trägt, musst Du Dich registrieren. Die Registrierungsnummer musst Du auf jeder Drohne, die Du nutzt, sichtbar anbringen.
Ab einem Gewicht von 250 Gramm brauchst Du außerdem einen Kompetenznachweis (vor 2021 ab zwei Kilogramm). Diesen erhältst Du beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Fliegen dürfen die unbemannten Flugobjekte nur über unbebauten Gebieten; nicht über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Autobahnen und Industrieanlagen. Zu Flughafenzäunen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern – und höher hinauf als 120 Meter darf es auch nicht gehen.
Die Drohnenverordnung hat auch Einfluss auf den Versicherungsschutz. Wer sich nicht an die Regeln der Verordnung hält und seine Drohne etwa in einem belebten Park fliegen lässt, riskiert den Versicherungsschutz: Manche Versicherer wollen den Versicherten vollständig auf den sogenannten „erlaubten Gebrauch“ beschränken. Andere zahlen auch bei einem Verstoß gegen die Drohnenverordnung, allerdings nur, wenn der Drohnenpilot die Regeln fahrlässig nicht beachtet hat und es daraufhin zu einem Schaden gekommen ist.
Falls Du also auf der sicheren Seite bleiben und im Falle eines Schadens lange Rechtsstreitigkeiten mit Deiner Versicherung vermeiden möchtest: Halte Dich besser an die Regeln des Verkehrsministeriums.
Beachte außerdem, dass im Ausland eventuell andere Regeln gelten. Wenn Du Deine Drohne in den Urlaub außerhalb Deutschlands mitnehmen möchtest, solltest Du Dich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sowohl was das Drohnenfliegen angeht, als auch über den nötigen Versicherungsschutz.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos