KfW-Förderung für Heizungen Nachhaltig und sparsam heizen - dank Fördermitteln

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Nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks sind 85 Prozent der Ölheizungen und etwa zwei Drittel aller Gasheizungen seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Diese Kessel sollten ausgetauscht werden – spätestens nach 20 Jahren empfiehlt die Heizungswirtschaft, dass Du den Kessel außer Betrieb nimmst. Für manche Kesselarten gibt es nach 30 Jahre sogar eine Austauschpflicht. Beim Heizungstausch kannst Du Dir überlegen, ob Du teilweise oder vollständig auf erneuerbare Energien umsteigen möchtest. Für den Umstieg gibt es Fördermittel vom Staat. Wie Du an die Förderung kommst und mit wie viel Geld Du rechnen kannst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Der Bund fördert den Einbau von Heizungen in bestehende Gebäude, wenn sie erneuerbare Energien nutzen, mit Zuschüssen. Egal, ob Du als Eigentümer selbst in Deinem Haus wohnst oder es vermietest. Die Förderanträge stellst Du bei der staatlichen Förderbank KfW im Förderprogramm 458.
Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Juni 2025)
Zuschüsse bekommst Du also, wenn Du eine der folgenden Heizungsarten einbauen lässt:
Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen wie Nachtspeicheröfen oder Infrarotheizungen und alle fossilen Heizungsarten, also zum Beispiel Gas- oder Ölheizungen.
Das neue Förderprogramm unterteilt sich in eine Grundförderung und diverse Bonusförderungen von unterschiedlicher Höhe. Die Grundförderung ist für jeden erhältlich, der eine neue klimafreundliche Heizung einbaut. Sie gilt also auch für Vermieterinnen und Vermieter.
Als Grundförderung bekommst Du 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Deine neue Heizung als Zuschuss erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Installation und andere notwendige Arbeiten drumherum.
Entscheidest Du Dich für eine Erdwärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, bekommst Du einen Effizienzbonus von fünf Prozent.
Wählst Du stattdessen eine Biomasseheizung mit einem besonders geringen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, bekommst Du den sogenannten Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro extra.
Wenn Du die Förderung für Dein selbstgenutztes Eigenheim beantragst, kannst Du auch noch die folgenden Bonusförderungen nutzen:
Den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent bekommen alle selbstnutzenden Eigentümer, die den Heizungstausch schon bis zum 31. Dezember 2028 durchführen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent. Um diesen Bonus zu erhalten, muss es sich bei Deiner jetzigen Heizung um eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handeln. Für eine Biomasseheizung bekommst Du den Klimageschwindigkeitsbonus allerdings nur, wenn Du sie mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombinierst.
Den Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent kannst Du bekommen, wenn Dein Haushalt nur über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro verfügt. Entscheidend für den Bonus ist dabei der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2025 sind also die Jahre 2022 und 2023 relevant. Nachweisen musst Du das Einkommen Deines Haushalts über die Einkommenssteuerbescheide aller Eigentümer und Eigentümerinnen und der Ehe- und Lebenspartner.
Im Folgenden haben wir Dir die einzelnen Förderungen noch einmal zusammengestellt.
selbstnutzende Eigentümer | Vermieter | |
---|---|---|
Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20 Prozent1 | -4 |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent | -4 |
Effizienzbonus2 | 5 Prozent | 5 Prozent |
Emissionsminderungszuschlag3 | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
maximale Förderung: | 70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro | 30 – 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro |
1 Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
2 Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3 Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt.
4 Die Boni gelten nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Stand: 23. Juni 2025)
Du kannst alle Förderboni miteinander kombinieren, maximal werden aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Das heißt, dass Du für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommst, zuzüglich dem Emissionsminderungszuschlag, wenn Du Dich für eine entsprechende Biomasseheizung entscheidest.
Hat Dein Haus mehrere Wohneinheiten, kannst Du auch höhere Kosten geltend machen. Mit jeder Wohneinheit kommen noch einmal 15.000 Euro dazu, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Für ein Zweifamilienhaus kannst Du bei Kosten von 45.000 Euro also bis zu 31.500 Euro als Zuschuss erstattet bekommen.
Die Koalition aus CDU und SPD möchte die Heizungsförderung auch 2025 weiterführen. Ob es dabei zu Änderungen bei der Förderung kommt, ist noch unklar. Die KfW hat betont, dass ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, um die Förderung im aktuellen Umfang weiterzuführen, bis eventuell ein neues oder geändertes Programm in den Startlöchern steht.
Den Antrag für das neue Zuschussprogramm KfW 458 stellst Du direkt bei der staatliche Förderbank KfW. Dafür musst Du Dich im Online-Portal Meine KfW registrieren und anschließend alle notwendigen Angaben machen und bestimmte Dokumente hochladen:
Schritt 1: Lass die neue Heizung planen und hol Angebote ein
Eine neue Heizung ist eine Entscheidung für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Sie sollte daher gut geplant sein und auch zu Deinem Haus passen. Wende Dich daher an erfahrene Heizungsfachfirmen oder an Energieberater, die sich Haus und Heizung als Gesamtbild anschauen. Wenn Du weißt, welche Art der Heizung Du nutzen möchtest, hol am besten mehrere Angebote ein, um Preise und Leistungen vergleichen zu können.
Schritt 2: Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma ab
Sobald Du Dich für ein Angebot entschieden hast, musst Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung mit der Fachfirma abschließen. Das ist Voraussetzung für den Förderantrag. Diese Bedingung sagt aus, dass der Vertrag über die Installation für die neue Heizung nur in Kraft tritt, wenn Du auch die Förderung bewilligt bekommen hast. In dem Vertrag muss neben der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auch das voraussichtliche Datum des Einbaus der neuen Heizung enthalten sein. Das Datum muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.
Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juni 2025)
Schritt 3: Erhalte die Bestätigung zum Antrag
Damit Du den Antrag stellen kannst, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält alle notwendigen Angaben zu Deiner neuen Heizung, die die KfW braucht. Diese BzA hat eine ID-Nummer, die Du im Antrag angeben musst. Aus der ID können alle notwendigen Daten gelesen werden, sodass Du keine komplizierten Angaben mehr machen musst.
Schritt 4: Stell den Antrag im KfW-Portal
Registriere Dich im KfW-Portal mit einem Benutzernamen und Deiner E-Mail-Adresse und starte dann den Antrag. Wenn der Andrang im Portal gerade hoch ist, kann es sein, dass Du in einem virtuellen Warteraum landest. Wenn Du den Antrag startest, musst Du bestätigen, dass Du keine falschen Angaben machst und in den nächsten Schritten Deinen Liefer- und Leistungsvertrag hochladen und die BzA-ID eingeben. Qualifizierst Du Dich für den Einkommensbonus, musst Du das im nächsten Schritt bestätigen. Im Folgenden gibst Du noch Deine persönlichen Daten ein und kannst anschließend noch einmal alle Angaben kontrollieren, bevor Du den Antrag absendest.
Im Portal wird Dir bereits der voraussichtliche Zuschussbetrag anhand Deiner Angaben angezeigt. Der Antrag selbst wird ebenfalls innerhalb kürzester Zeit genehmigt. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis Du im Portal bereits die Genehmigung einsehen kannst.
Schritt 5: Lass die neue Heizung einbauen
Jetzt, nachdem Du die Zusage erhalten hast, kannst Du die neue Heizung einbauen lassen. Dafür hast Du insgesamt 36 Monate Zeit. Sind die Arbeiten fertig, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Darin wird bestätigt, dass die Heizung wie geplant eingebaut wurde und alle Förderkriterien erfüllt.
Achtung: Wenn Du die Heizung bezahlst, darf das nicht bar passieren. Beantragst Du die Auszahlung, musst Du die Rechnung vorlegen können.
Jetzt musst Du nur noch die Auszahlung beantragen.
Um die Auszahlung Deiner Zuschüsse zu beantragen, musst Du wieder das Portal Meine KfW nutzen. Zuerst musst Du Dich als Zuschussempfänger oder -empfängerin identifizieren. Das funktioniert über Video-Identifizierung, den Schufa-Identitäts-Check oder das Postident-Verfahren. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen und Nachweise hochladen. Dafür brauchst Du:
Grundsätzlich:
Für den Klima-Geschwindigkeitsbonus:
Für den Einkommensbonus:
Bei den Rechnungen für den Heizungstausch musst Du darauf achten, dass die Adresse des Hauses aufgeführt wird, in dem die Heizung eingebaut wurde. Außerdem muss die Rechnung auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und nicht bar bezahlt worden sein. Auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Fachunternehmens muss darauf vermerkt sein.
Die Meldebestätigung und den Grundbuchauszug brauchst Du für den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus, da diese nur von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden können. Für den Einkommensbonus müssen diese beiden Unterlagen außerdem für alle dort gemeldeten Eigentümer und alle dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen der Eigentümer eingereicht werden.
Die Einkommenssteuerbescheide, die Du für den Einkommensbonus brauchst, müssen vom Vorjahr und Vorvorjahr vor Antragstellung sein. Wenn Du den Antrag also 2025 gestellt hast, sind die Bescheide aus den Jahren 2023 und 2022 relevant. Achtung: Es werden keine anderen Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert. Hast Du in den Vorjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, kannst Du das auch noch rückwirkend tun – für vier Jahre nämlich. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einkommenssteuerklärung.
Für die Einreichung der Nachweise musst Du außerdem Fristen beachten: Sechs Monate nach der letzten Rechnung musst Du die Nachweise hochgeladen haben, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Sind alle Nachweise eingereicht, folgt die Prüfung der Unterlagen. Wenn es keine Rückfragen gibt, wird Dir nach der Überprüfung der Zuschuss für Deine Heizung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.
Neue Heizung, Dämmung oder Fenster: In unserem Ratgeber-Buch findest Du alle Grundlagen zur energetischen Sanierung. Mit hilfreichen Checklisten und den besten Tipps der Experten.
Willst Du Deine Heizung noch nicht austauschen, kannst Du mit anderen Maßnahmen ihre Effizienz steigern. Dadurch benötigst Du weniger Brennstoff und schonst Deinen Geldbeutel. Die Investitionen spielen sich innerhalb weniger Jahre von selbst wieder ein.
Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unterstützt Dich bei einzelnen Maßnahmen – 20 Prozent der förderfähigen Kosten kannst Du als Zuschuss erhalten.
Förderfähig sind die Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer darauf. Das Investitionsvolumen muss bei mindestens 300 Euro brutto liegen. Das Gebäude darf nicht mehr als fünf Wohneinheiten haben und deine Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre sein, wenn Du sie mit fossilen Brennstoffen betreibst. Maximal gibt es 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr.
Um einen Zuschuss zu erhalten, musst Du in jedem Fall einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Ist dies nicht möglich, ist ein normgerechter Heizungscheck vorzunehmen.
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme in Deinem Haus gleichmäßiger verteilt. Das kann nötig sein, wenn Du Dein Heizverhalten geändert hast – beispielsweise einzelne Räume weniger beheizt, weil ein Kind ausgezogen ist oder nachdem Du neue Fenster eingebaut hast. Die Folge: Dein Kessel heizt viel stärker als nötig. Was Dir ein hydraulischer Abgleich bringt und was er kostet, liest Du auch in unserem Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.
Eine ältere Umwälzpumpe gehört in der Regel zu den Stromfressern im Haus. 400 bis 600 Kilowattstunden benötigt sie im Jahr. Eine hocheffiziente Pumpe verbraucht 80 Prozent weniger – also nur noch 80 bis 120 Kilowattstunden. Die Kosten von 400 Euro für die neue Pumpe hast Du nach vier bis fünf Jahren wieder drin. Mit der Förderung rechnet sich die Investition unseren Berechnungen zufolge schon nach drei Jahren.
Über dieses Programm kannst Du dir auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen, um Den Energiebedarf Deines Hauses zu senken. Möchtest Du das Dach oder die Fassade dämmen oder die Fenster tauschen, kannst Du das Programm ebenfalls nutzen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bafa Einzelmaßnahmen.
Für den Heizungstausch gibt es neben dem neuen Förderprogramm auch noch weitere Möglichkeiten. Manche von ihnen kannst Du mit der Heizungsförderung kombinieren, andere nicht. Grundsätzlich solltest Du immer prüfen, welche Fördermittel für Dein Vorhaben sinnvoll sind.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Juni 2025)
Da es sich bei der neuen Heizungsförderung um Zuschüsse handelt, die nachträglich ausgezahlt werden, haben viele Menschen das Problem, die Investition erst einmal selbst stemmen zu müssen. Aus diesem Grund gibt es mit der neuen Förderung auch einen sogenannten Ergänzungskredit im KfW-Programm 358.
Über diesen Kredit kannst Du eine maximale Summe von 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen, der für Menschen im Eigenheim mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsvergünstigt angeboten wird. Der Zins liegt dann bei unter zwei Prozent pro Jahr. Dieser vergünstigte Zins gilt dabei für zehn Jahre. Neben dem Heizungstausch kannst Du den Kredit auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Voraussetzung ist, dass Du eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung vom Bafa erhalten hast.
Mehr Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Willst Du Deinen Altbau energetisch sanieren und im Zuge dessen auch Deine Heizung austauschen, fördert Dich die KfW mit dem Programm 261 über einen zinsgünstigen Kredit mitsamt Tilgungszuschuss. Das bedeutet, dass Du nicht die gesamte Kreditsumme zurückzahlen musst, sondern einen Teil Deiner Schulden erlassen bekommst.
Der Tilgungszuschuss ist umso größer, je niedriger der Energiebedarf des Hauses nach der Sanierung sein wird. Die Fördermittel decken dabei auch die Kosten für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht gefördert werden dagegen die Kosten für den Einbau einer neuen Ölheizung, Gasheizung oder einer Stromspeicherheizung.
Die aktuellen Konditionen und alles, was Du zu diesem Kredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 261.
Seit 2020 kannst Du bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzen, dazu zählt auch der Heizungstausch. Voraussetzung ist, dass Du selbst im Eigenheim wohnst und bei der Investition, die Du von der Steuer absetzen willst, keine Fördermittel über das Bafa oder die KfW erhältst.
Wie viel Kosten Du absetzen kannst und was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber zu Steuererleichterungen bei energetischer Sanierung.
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördergelder für unterschiedlichste Maßnahmen. Auch der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird oft gefördert. Das Gute: Die kommunalen Fördermittel kannst Du in der Regel mit staatlichen Fördergeldern kombinieren und so mehr Zuschuss erhalten. Um zu prüfen, ob es in Deinem Bundesland oder Deiner Kommune gesonderte Förderprogramme gibt, kannst Du den Fördermittelcheck des gemeinnützigen Beratungsportals co2online nutzen.
Suchst Du speziell nach Zuschüssen für eine Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung vorbeischauen.
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Wie Du siehst, gibt es viele Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zum Heizungstausch zu bekommen. Aber wann ist es überhaupt sinnvoll, über einen Heizungstausch nachzudenken? Oder bist Du womöglich sogar zum Austausch verpflichtet?
Es gibt fünf Gründe, Deine Öl- und Gasheizung zu ersetzen:
Im Gebäudeenergiegesetz (§ 71 GEG) werden die Heizungsarten festgelegt, die Du seit 2024 noch einbauen darfst. Es gibt diverse Möglichkeiten, mit denen Du die Vorgaben erfüllen kannst:
Bei Deinem Heizungsvorhaben hast Du bestimmt viele Fragen:
Eine individuelle Beratung ist daher sinnvoll.
Einen Überblick über die Alternativen zu Deiner bestehenden Heizung liefert Dir das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien. Über den Rechner erhältst Du auch eine Angabe, mit welchen Investitionskosten Du je nach Heiztechnik rechnen kannst.
Ein erstes Beratungsgespräch ist über die Energieberatung der Verbraucherzentralen möglich – vor Ort oder am Telefon und jeweils kostenfrei. Dort erfährst Du, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Dich sinnvoll sind. Außerdem kommen die Experten der Energieberatung auf Wunsch zu Dir nach Hause. Dieser Detail-Check kostet 40 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenfrei.
Einen sehr umfangreichen, dafür aber kostenaufwendigen Dienst bieten Dir Energieeffizienz-Experten (EEE), das sind speziell zertifizierte Energieberater. Um einen solchen zu finden, kannst Du das Portal der deutschen Energieagentur (Dena) nutzen. Auch für die Energieberatung gibt es Fördermittel beim Bafa. Der Energieberater inspiziert dabei nicht nur Deine Heizung, sondern das gesamte Haus und macht Vorschläge zur energetischen Sanierung des Gebäudes. Wenn Du Dir hierbei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommst Du in vielen Fällen noch eine Extra-Förderung von fünf Prozent.
Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Energieberatung.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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