Quellensteuer Steuer auf ausländische Dividenden zurückholen: So gehts

Timo Halbe
Timo Halbe
Experte Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Dividenden – also Gewinne, die eine Aktiengesellschaft an Dich weitergibt – aus dem Ausland bekommst, wird dort Quellensteuer einbehalten. In Deutschland zahlst Du auf sie zusätzlich Abgeltungsteuer.

  • Je nach Land wird ein Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet, teilweise kannst Du dir auch den Rest zurückerstatten lassen.

  • Legst Du Dein Geld in Fonds oder ETFs an, musst Du Dich nicht um die Quellensteuer kümmern.

So gehst Du vor

  • Lässt sich ein Teil der Quellensteuer mit der Abgeltungsteuer verrechnen, berücksichtigt das Dein Depotanbieter automatisch bei der Dividendenauszahlung.

  • Die Erstattung der restlichen Quellensteuer läuft von Land zu Land unterschiedlich. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, wie Du bei bestimmten Ländern wie den USA, Frankreich oder der Schweiz vorgehst.

  • Oft fallen bei der Erstattung Kosten an, zum Beispiel für bestimmte Bescheinigungen. Du solltest daher vorher ausrechnen, ob sich die Erstattung auch finanziell lohnt.

Wenn Du ausländische Aktien besitzt, freust Du Dich sicher auf die Dividendenauszahlung. Von vielen Unternehmen fließt einmal oder mehrmals jährlich Geld. Wer möchte nicht gerne eine Überweisung „von“ Coca-Cola, L’Oréal und Co. bekommen?

Der Blick auf den Depotauszug bringt dann aber vielleicht eine kleine Enttäuschung. Sollte da nicht mehr Geld angekommen sein? Was bedeutet der Posten „angerechnete“ oder „anrechenbare“ ausländische Quellensteuer? In diesem Ratgeber sorgen wir für Klarheit.

Was ist die Quellensteuer?

Immer dann, wenn Steuern schon vor einer Auszahlung einbehalten werden, spricht man von einer Quellensteuer. Das kennst Du bei der Lohnsteuer, aber auch von der Abgeltungssteuer auf inländische Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Das Gegenstück wären Steuern, die erst im Zuge einer Steuererklärung gezahlt werden.

Hier beschäftigen wir uns mit Quellensteuern auf Kapitalerträge, die Du aus anderen Ländern bekommst. Im oben angerissenen Beispiel bist Du vielleicht Nike-Aktionärin. Dann sind die USA, als Heimatland des Unternehmens, in diesem Fall der Quellenstaat und behalten einen Teil des Geldes als Quellensteuer. Auch auf Zinsen für ausländische Tages- oder Festgeldkonten erheben manche Staaten, darunter Österreich, eine Quellensteuer, auch wenn dies weniger Staaten sind als bei Aktien. 

Quellensteuer gibt es auch für Besitzende von Fondsanteilen, also auch bei ETFs – solange ausländische Aktien enthalten sind. Das ist bei den weltweit investierenden ETFs, die Finanztip empfiehlt, der Fall. Als Anlegerin oder Anleger in Fonds und ETFs hat die Quellensteuer für Dich aber keine praktische Relevanz. Auch wenn der Fonds international investiert. Die Abrechnung und eine eventuelle Erstattung der Quellensteuer übernimmt hier für Dich der Fondsanbieter. Mehr dazu liest Du weiter unten.

In manchen Fällen können auch Quellensteuern auf ausländische Zinsen für Dich relevant sein, also bei Tagesgeld und Festgeld. Dies klären wir am Ende dieses Ratgebers.

Länder legen Quellensteuer selbst fest

Jeder Staat kann den Quellensteuersatz auf Kapitalerträge selbst wählen. Diese Steuersätze gelten für ausländische Investierende in den genannten Ländern.

Quellensteuersatz ausgewählter Staaten auf Dividenden

QuellenstaatWährungSteuersatz (in Prozent)
BelgienEuro30
BrasilienReal0
ChinaRenminbi (Yuan)10
FrankreichEuro12,8 bis 301
ItalienEuro26
IrlandEuro25
JapanYen15
Kanadakanadischer Dollar25
PolenZloty19
Schwedenschwedische Krone30
SchweizFranken35
SüdafrikaRand20
USAUS-Dollar30
Vereinigtes KönigreichPfund0

1 In Frankreich beträgt die Quellensteuer für ausländische Anlegende 12,8 Prozent, aber viele Banken behalten bis zu 30 Prozent ein.
Quelle: PWC (Stand 2. April 2025)

Diesen Prozentsatz der Dividende behalten die Quellenstaaten also erst einmal grundsätzlich ein. Im Beispiel der Nike-Aktionärin würde sie von 100 Euro Dividende nur 70 Euro überwiesen bekommen. Denn der Quellensteuersatz in den USA beträgt 30 Prozent.

In der Praxis kann der tatsächlich abgezogene Betrag von den oben genannten Steuersätzen abweichen. Manche Länder haben Zusatzklauseln, sodass am Ende für Privatanlegende weniger abgeführt wird. Der Grund dafür ist, dass von vornherein eine später mögliche Teil-Erstattung berücksichtigt wird. Beispiel Irland: Der grundsätzliche Quellensteuersatz beträgt 25 Prozent. Für Privatpersonen wird er auf Null gesenkt. Auch die US-Dividende aus dem Beispiel wird in der Realität nicht so stark gekürzt.

Doch es geht auch umgekehrt: Bei Dividenden aus Frankreich behalten deutsche Depotanbieter oft 30 Prozent statt 12,8 Prozent ein, weil bei den Lagerstellen der Aktien nicht hinterlegt ist, ob die Anlegenden aus Frankreich oder dem Ausland kommen. So wird ein ungünstigerer Steuersatz angewendet.

Es ist also etwas unübersichtlich. Wenn Du Aktien ausländischer Firmen hast, solltest Du Dir die speziellen Regelungen des betreffenden Landes genau anschauen, beispielsweise in der Tabelle des Bundeszentralamtes für Steuern.

Investierst Du in ausländische Einzelaktien mit einer hohen Dividendenauszahlung, kann es sich jedoch lohnen, wenn Du Dich mit dem Thema Quellensteuer beschäftigst. Denn unter Umständen bekommst Du die Quellensteuer zurück. Im weiteren Teil dieses Ratgebers erklären wir Dir, wie das funktioniert.

Wie kannst Du Dir die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen?

Wenn Du in ausländische Einzelaktien investierst, zieht Dir die Bank bei Dividendenzahlungen häufig automatisch die Quellensteuer ab. Nicht immer ist dieses Geld aber für Dich komplett verloren.

Das ist immer dann der Fall, wenn zwischen dem jeweiligen Quellenstaat und Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. In diesen Fällen verrechnet der deutsche Staat einen Teil der Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer. Meist sind es 15 Prozent, die verrechnet werden können. Du müsstest also nur den Differenzbetrag ans deutsche Finanzamt zahlen. Den weiteren Teil der Quellensteuer kannst Du Dir bei einigen Staaten sogar noch zurückholen.

Die folgende Tabelle zeigt die Quellensteuersätze auf Dividenden in ausgewählten Ländern. Außerdem siehst Du dort, welcher Teil der Quellensteuer Dir auf die Abgeltungssteuer angerechnet wird und wie viel Prozent Du Dir per Antrag zurückholen kannst.

So viel Quellensteuer kannst Du zurückbekommen

LandQuellensteuer
(in % der Dividende)
anrechenbarer Teil (in % der Dividende)erstattbarer Teil (in % der Dividende)
Dänemark271512
Finnland351520
Frankreich3012,8 17,2
Italien261511
Niederlande15150
Norwegen251510
Österreich27,51512,5
Schweiz351520
Schweden301515
Spanien19154
Türkei10100
USA301515

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (Stand: 2. Januar 2025)

Zu Erläuterung ein Beispiel: Du hältst eine Aktie aus der Schweiz, auf die eine Dividende von 100 Euro anfällt. In der Schweiz sind jedoch 35 Prozent Quellensteuer fällig. Dein Broker zahlt Dir daher nur 65 Euro aus und führt 35 Euro an die Schweiz ab. Die Schweiz hat allerdings ein Quellensteuerabkommen mit Deutschland. Deswegen sieht die endgültige Verteilung so aus: 15 Euro bleiben beim Schweizer Fiskus, werden aber mit Deiner in Deutschland fälligen Abgeltungssteuer verrechnet. (Du hast also hiermit den Großteil der deutschen Abgeltungssteuer beglichen. Wie der Rest verrechnet wird, erklären wir im nächsten Abschnitt.) Die übrigen 20 Euro, die zu Beginn einbehalten wurden, kannst Du Dir von der Schweiz erstatten lassen. Dafür musst Du bei den Schweizer Steuerbehörden einen Antrag stellen.

Eine ausführliche Tabelle findest Du auch auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.

Wie wird die Quellensteuer angerechnet?

 Lässt sich ein Teil der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen, macht das Deine Depotbank in der Regel automatisch. Sie berechnet Dir also nur die Differenz zwischen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und dem anrechenbaren Quellensteuerteil.

Sind zum Beispiel 15 Prozent der Quellensteuer anrechenbar, zahlst Du nur noch zehn Prozent deutsche Abgeltungsteuer. Hinzu kommen eventuell noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Bei einer Dividendenzahlung von 100 Euro zahlst Du also nur zehn statt 25 Euro Abgeltungssteuer. Rechnet man den Solidaritätszuschlag hinzu, sind es rund 10,55 statt 26,40 Euro.

Das passiert bei einem Freistellungsauftrag

Aufpassen musst Du jedoch, wenn Du einen Freistellungsauftrag eingerichtet und noch nicht ausgeschöpft hast. Denn dann berechnet Dir die Bank keine Abgeltungssteuer. Sie kann daher auch die Quellensteuer nicht direkt verrechnen. Stattdessen schreibt sie Dir den Betrag im sogenannten Quellensteuerverrechnungstopf gut. Das ist erstmal nur ein Merkposten! Wie Du in den folgenden Absätzen liest, bekommst Du nicht automatisch eine Rückzahlung. Hast Du später den Freistellungsauftrag ausgeschöpft, verrechnet die Bank dann anfallende Abgeltungssteuer mit den Beträgen aus dem Verrechnungstopf.

Hast Du am Ende des Jahres noch Beträge im Verrechnungstopf für die Quellensteuer, kannst Du diese über die Steuererklärung mit gezahlter Abgeltungsteuer bei anderen Banken verrechnen, falls Du anderswo Abgeltungssteuer gezahlt hast.

Achte auf den Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“.

Hast Du in einem Jahr aber keine Abgeltungssteuer gezahlt, weil Deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen, kannst Du von der Verrechnung der Quellensteuer nicht profitieren. Denn die Beträge im Quellensteuerverrechnungstopf lassen sich nicht in das nächste Jahr mitnehmen und verfallen.

Tipp: Wenn Du sicher bist, dass Du Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielen wirst, kannst Du überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Dort kommen Deine Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug rein. Stell dort aber keinen Freistellungsauftrag. Dann wird in diesem Zweitdepot auf jeden Fall die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht.

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Wie bekommst Du die Quellensteuer erstattet?

Das genaue Vorgehen, um die Quellensteuer erstattet zu bekommen, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Meist musst Du einen Antrag ausfüllen und zusammen mit bestimmten Bescheinigungen bei der Steuerbehörde des Landes einreichen. Zu den nötigen Dokumenten gehört dabei oft eine Bescheinigung Deines Finanzamtes in Deutschland, die Deinen Wohnsitz bestätigt.

In manchen Fällen ist die Erstattung aber auch einfach. Dann bekommen Besitzerinnen und Besitzer von ausländischen Einzelaktien direkt die Dividende samt Erstattung, – das ist oft bei Aktien aus den USA der Fall. Details liest Du weiter unten im Abschnitt „Quellensteuer aus den USA zurückholen“.

Oft bist Du bei der Erstattung der Quellensteuer auf Deine Bank angewiesen. Sie muss Dir bestimmte Bescheinigungen ausstellen, möglicherweise ist der Antrag sogar nur über die Bank möglich. Manchmal fallen dafür hohe Gebühren an. Du solltest Dich darüber vorab informieren und überlegen, ob sich die Erstattung wirklich rechnet. Bei der Überlegung, ob sich die Quellensteuererstattung lohnt, solltest Du zum Beispiel auch die Portogebühren und natürlich den Zeitaufwand berücksichtigen.

Timo Halbe

Oft lohnt sich der Zeitaufwand für die Erstattung der Quellensteuer nur, wenn die Dividendenzahlungen aus einem Land wirklich hoch sind – Du also eine größere Summe in die entsprechende Aktie investiert hast.

Timo Halbe
Unser Finanztip-Experte für Bank und Börse

Von Land zu Land kann die Quellensteuererstattung unterschiedlich lang dauern. Die Behörden der Schweiz und Österreichs sind vergleichsweise schnell und zahlen innerhalb weniger Wochen. Andere Länder – wie etwa Italien – sind langsamer unterwegs und haben den Ruf, sich Jahre Zeit zu lassen, bis sie die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzahlen.

Im nächsten Abschnitt haben wir Dir für einzelne Länder aufgelistet, was du bei der Quellensteuer beachten musst.

So holst Du Quellensteuer aus den USA, der Schweiz und Frankreich zurück zurück

In diesem Abschnitt erfährst Du, wie Du Dir die Quellensteuer für konkrete Länder zurückholst. 

Quellensteuer Frankreich

Auf Dividenden aus Frankreich musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 12,8 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 17,2 Prozent kannst Du Dir von den französischen Steuerbehörden erstatten lassen.

Die Erstattung der Quellensteuer in Frankreich gilt aber als kompliziert. Das liegt zum einen daran, dass Du die entsprechenden Formulare in französischer Sprache ausfüllen musst. Außerdem brauchst Du eine Bescheinigung der Lagerstelle Deiner Wertpapiere. Diese erhältst Du von Deiner Bank. Dafür verlangen die Banken oft hohe Gebühren. Informiere Dich daher zunächst bei Deiner Bank, wie Du genau an die Bescheinigung kommst und wie viel das kostet.

Das nötige Formular für die Rückerstattung findest Du auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern. Auf dem Formular muss Dir Dein örtliches Finanzamt den Wohnsitz bestätigen.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich vorab von der französischen Quellensteuer befreien zu lassen. Dir wird dann von der Dividende nur der Restbetrag von 12,8 Prozent abgezogen. Die Befreiung bieten aber nur wenige Banken an. Wende Dich am besten an den Kundenservice Deines Depotanbieters und erfrage, ob dort eine Vorabbefreiung möglich ist. Auch hier solltest Du Dich über entsprechende Gebühren informieren und ausrechnen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt.

Quellensteuer Schweiz

Auf Dividenden aus der Schweiz musst Du 35 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 20 Prozent kannst Du Dir von den Schweizer Steuerbehörden erstatten lassen. In der Schweiz wird die Steuer auch als Verrechnungssteuer bezeichnet.

Die Erstattung in der Schweiz funktioniert im Vergleich zu anderen Ländern einigermaßen einfach und wird in der Regel schnell bearbeitet. Der Vorteil: Das entsprechende Formular ist auf Deutsch und Du kannst es online in einem elektronischen Portal ausfüllen. Die Behörde stellt dafür sogar eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Du findest Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter „eF85 Benutzeranleitung“.

In dem Online-Portal musst Du auch bestimmte Belege hochladen. Zum einen die Abrechnung der Dividendenzahlung, die Du automatisch von Deiner Bank erhältst. Zum anderen benötigst Du den sogenannten „Tax-Voucher“. Bei einigen Brokern bekommst Du diesen automatisch und kostenlos mit der Wertpapierabrechnung. Bei manchen musst Du diesen beantragen und eine Gebühr zahlen. Informier Dich daher vorab über den Ablauf bei Deiner Bank.

Hast Du das Formular ausgefüllt, musst Du es ausdrucken und darauf von Deinem Finanzamt Deinen Wohnsitz bestätigen lassen. Anschließend schickst Du es per Post in die Schweiz. Im Online-Portal kannst Du dann den Status einsehen. War der Antrag erfolgreich, wird Dir der erstattbare Teil der Quellensteuer ausgezahlt.

Quellensteuer USA

Auf Dividenden aus den USA musst Du 30 Prozent Quellensteuer zahlen. Davon werden 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. 15 Prozent kannst Du Dir von den amerikanischen Steuerbehörden erstatten lassen.

In der Regel ist ein Antrag auf Erstattung aber nicht nötig. Denn im Normalfall wird die Quellensteuer automatisch schon vorab um den erstattbaren Teil auf 15 Prozent reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass Deine Bank Teil des sogenannten „QI-Agreement“ ist, sie sich also zu einer bestimmten Kooperation mit den US-Behörden verpflichtet hat.

Die meisten Banken in Deutschland sind Teil des „QI-Agreement“. Meist findet sich die Info dazu auf der Website. Frag im Zweifel beim Kundendienst nach. Ist die Bank Teil der Kooperation, musst Du in der Regel nichts tun. Die Steuer wird bei der Auszahlung automatisch reduziert.

Einzige Ausnahme: Du giltst als Auslands-Person. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du im Ausland steuerpflichtig bist, aber auch schon, wenn Du einen regelmäßigen Dauerauftrag ins Ausland hast. Gleiches gilt auch, wenn Dein Wohnsitz im Ausland ist. Frag im Zweifel bei Deiner Bank nach, ob Du eines der Kriterien erfüllst.

Giltst Du als Auslands-Person, musst Du noch ein Formular ausfüllen und bei der Bank einreichen, um die automatische Steuerreduktion zu bekommen. Das Formular findest Du auf der Website der amerikanischen Steuerbehörde IRS unter „Form W8BEN“.

Was müssen ETF-Anlegende beachten?

Wer nicht in Einzelaktien, sondern in einen Aktienfonds investiert hat, muss sich nicht um die Quellensteuern kümmern. Auch wenn der Fonds Aktien aus dem Ausland hält, die Dividenden auszahlen. Um eine mögliche Erstattung kümmert sich hier nämlich der Fondsanbieter. Erstattete Quellensteuer fließt automatisch wieder in das Fondsvermögen oder wird bei ausschüttenden Fonds mit ausgezahlt.

Du kannst die Quellensteuer als ETF-Anlegerin oder -Anleger auch nicht auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Stattdessen bleibt pauschal ein Teil der Fondsausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile steuerfrei. Wie hoch diese Teilfreistellung ist, hängt davon ab, wie hoch der Aktienanteil des jeweiligen Fonds ist. Die genaue Höhe zeigt die folgende Tabelle.

Teilfreistellungen bei Fonds und ETFs

Aktienanteilsteuerfreier Anteil der Erträge (in Prozent)
mehr als 50 Prozent30
25 bis 50 Prozent15
unter 25 Prozent0

Quelle: Investmentsteuergesetz, Finanztip-Darstellung (Stand: 2025)

Investierst Du in einen ETF mit einem Aktienindex als Basiswert, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Machst Du also 100 Euro Gewinn, werden nur 70 Euro davon versteuert. Statt 25 Euro Abgeltungsteuer ohne die Teilfreistellung fallen nur 17,50 Euro an.

Die Aktien-ETFs, die Finanztip empfiehlt, haben alle eine Teilfreistellung von 30 Prozent, weil sie nur Aktien enthalten. Ausnahme sind die Geldmarkt-ETFs. Sie haben nichts mit Aktien zu tun, daher auch nicht mit dem Thema Teilfreistellung.

Mehr dazu im Ratgeber Indexfonds/ETFs

  • Mit kostengünstigen ETFs baust Du einfach Vermögen auf.
  • Auf den MSCI World empfehlen wir zum Beispiel ETFs von HSBC (IE00B4X9L533), Invesco (IE00B60SX394), Xtrackers (IE00BK1PV551), UBS (IE00BD4TXV59) und Deka (DE000ETFL508).
  • Auf den MSCI All Country World empfehlen wir zum Beispiel ETFs von Amundi (LU1829220216), iShares (IE00B6R52259) und SPDR (IE00B44Z5B48), sowie auf den FTSE All World zum Beispiel von Vanguard (IE00B3RBWM25).

Zum Ratgeber

Musst Du bei Tages- und Festgeld Quellensteuer zahlen?

Auch bei ausländischen Zinseinnahmen können Staaten prinzipiell Quellensteuern einbehalten. Das kann also Dein Tagesgeld oder Festgeld im Ausland betreffen.

Finanztip empfiehlt nur Banken aus Ländern mit hoher Wirtschaftskraft, damit Bankguthaben auch im Krisenfall sicher sind. In der Gruppe unserer Empfehlungen erhebt nur Österreich eine Quellensteuer. Die österreichische Quellensteuer beträgt 25 Prozent (Stand: 2. Januar 2025). 

Du kannst aber mit wenig Aufwand die österreichische Quellensteuer auf die Zinsen vermeiden. Fülle dazu die „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“ aus. Die Zinsplattform Weltsparen stellt Dir dieses Formular zur Verfügung, sobald Du dort bei einer österreichischen Bank anlegst. Die Erklärung gilt fünf Jahre lang und muss dann erneuert werden. 

Weitere Länder, die Quellensteuern auf Zinsen erheben, also bei Tagesgeld oder Festgeld, sind zum Beispiel Portugal, Bulgarien, Griechenland und eine Reihe weiterer Staaten. Auch dort kannst Du mit Wohnsitz in Deutschland in der Regel ein Formular nutzen, um Deine Adresse zu bestätigen und damit weniger oder keine ausländische Quellensteuer zu zahlen. Finanztip empfiehlt in diesen Ländern aber ohnehin keine Geldanlage. Unsere aktuellen Empfehlungen findest Du jeweils im Tagesgeldrechner und Festgeldrechner.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

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Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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