Wohngeld 2025: Antrag und Höhe Hol Dir einen Zuschuss zur Miete - 330 Euro im Schnitt!

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen, die wenig verdienen oder wenig Rente bekommen.
  • Du kannst als Mieterin oder Mieter Wohngeld beantragen, wenn Du nur ein geringes Einkommen hast. Auch als Hauseigentümer kannst Du unter besonderen Voraussetzungen Wohngeld bekommen. Das nennt sich Lastenzuschuss.
  • Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das sind rund 30 Euro mehr pro Monat. Im Schnitt kannst Du somit um die 330 Euro im Monat an Wohngeld bekommen.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit einem Wohngeldrechner, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast. Gut geeignet ist der Rechner der Stadtentwicklung Berlin.
  • Wenn Du die Kriterien erfüllst, stell einen Antrag auf Wohngeld bei Deiner Wohngeldbehörde vor Ort.
  • Lade Dir unsere Checkliste für weitere Informationen zum Wohngeld herunter.

Checkliste Wohngeld
 

Wohnen ist teuer in Deutschland. Wer wenig verdient, kann vom Staat einen monatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Das funktioniert nur, wenn Du kein Bürgergeld beziehst. Wir erklären Dir, wer Anspruch auf Wohngeld hat, wie Du es beantragen kannst und wie viel Wohngeld im Monat möglich ist.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Ende 2023 bezogen bis zu 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld – und zwar im Schnitt 300 Euro im Monat, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das bedeutete eine Steigerung bei der Höhe des Wohngelds um 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist das Ziel der Wohngeld-Reform ganz überwiegend erreicht.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, aber auch als Lastenzuschuss für Menschen, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben. Das betrifft etwa sieben Prozent aller Wohngeldempfänger. Bei ihnen bezahlt der Staat einen Zuschuss zu den Hausnebenkosten, zur Instandhaltung oder zu den Kreditraten einer noch laufenden Baufinanzierung.

Um einen Zuschuss zur Miete zu bekommen, musst Du ein eigenes Einkommen haben – dazu zählen auch Renten, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld. Etwa die Hälfte aller Wohngeldempfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Auch wer im Alten- oder Pflegeheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen.

Aber: Bekommst Du Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld 2), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht mehr zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung (§ 41 f. SGB 12). Auch in diesen Fällen ist ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen.

Wohngeld: Checkliste, Infos und Sonderfälle

Mit unserer Checkliste zum Download kannst Du herausfinden, ob Du Wohngeld bekommen kannst.

Checkliste Wohngeld
 

Gibt es Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende?

Für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende gelten besondere Regelungen beim Wohngeld. Hast Du einen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bekommst Du kein Wohngeld, da in beiden Sozialleistungen die Kosten für die Miete schon berücksichtigt sind.

Bekommst Du kein Bafög, weil Deine Eltern zu viel verdienen oder Dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, hast Du auch keinen Anspruch auf Wohngeld. 

Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich für Dich während des Studiums nur dann, wenn Du aus einem anderen Grund kein Bafög bekommst, zum Beispiel weil Du zu alt für Bafög bist, die Förderungshöchstdauer überschritten hast oder ein Zweitstudium belegst. Bevor Du aber in diesen eher seltenen Fällen Wohngeld beantragen kannst, musst Du einen Antrag auf Bafög gestellt haben, der abgelehnt wurde. Wer zu lange studiert, riskiert eine Ablehnung des Wohngeld-Antrags. So erging es einer Studentin, die im 14. Semester im Zweitstudium studierte. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wohngeld als rechtsmissbräuchlich ab (VG Berlin, 15.12.2022, Az. 21 K 144/22).

Studierende mit Kindern können zusätzlich zum Bafög auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wende Dich an Dein Studierendenwerk und lass Dich beraten, ob Du Aussicht auf Wohngeld hast.

Wie viel Wohngeld kannst Du bekommen?

Es gibt keine festen Beträge für das Wohngeld. Bei jedem Antrag berechnet die Wohngeldbehörde individuell, wie viel Wohngeld sie zahlt.

Zum 1. Januar 2025 ist das Wohngeld um rund 15 Prozent oder um rund 30 Euro im Monat gestiegen. Diese Erhöhung war gesetzlich vorgeschrieben (§ 43 WoGG). Die entsprechende Verordnung, die die Höchstbeträge festlegt, wurde am 23. Oktober 2024 verkündet. Das bedeutet: Ein Wohngeldhaushalt kann damit rechnen, zum bisherigen Durchschnitt von 300 Euro noch einmal 30 Euro obendrauf zu bekommen, macht 330 Euro im Durchschnitt.

Wie berechnet sich die Höhe des Wohngelds genau?

Wie viel Wohngeld Du genau bekommst, berechnet sich nach einer komplizierten Formel, in der die Miete, das Gesamteinkommen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder eingesetzt werden (§ 19 WoGG). Einfach ausrechnen funktioniert nicht.

Deshalb gilt ganz grundsätzlich: Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe der Miete oder der Belastungen, wenn der Antragteller im Eigentum lebt.

1. Wie viel Personen leben in Deinem Haushalt?

Zu Deinem Haushalt zählen die folgenden Personen: Du als Antragsteller oder Antragstellerin, Dein Ehegatte oder Ehegattin, Dein Partner oder Partnerin, mit dem oder der Du ohne Trauschein zusammenlebst und Deine Kinder. Auch Deine Eltern können zu Deinem Haushalt gehören, wenn ihr unter einem Dach wohnt und den Alltag wie die Einkäufe und anderes gemeinsam erledigt.

2. Wie hoch ist das Familieneinkommen?

Wohngeld bekommst Du nur, wenn Dein monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Der richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Diese Einkommensgrenze richtet sich nach dem Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Einkünfte: Entscheidend ist das Jahreseinkommen, das Du und die anderen Familienmitglieder in den nächsten zwölf Monaten erwarten können (§ 15 WoGG). Dabei zählen Dein Gehalt, aber auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bist Du in Kurzarbeit, dann zählt Dein Kurzarbeitergeld als Einkommen. Arbeitslosengeld oder eine Rente sind ebenfalls Einkünfte, die in die Berechnung des Wohngelds einfließen (§ 14 WoGG).

Kindergeld und Kinderzuschlag gehören nicht zu Deinem Einkommen. Ein vom Jugendamt gezahlter Unterhaltsvorschuss hingegen schon. Elterngeld musst Du bei der Wohngeldbehörde angeben, der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat bleibt aber anrechnungsfrei. Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen.

Abzüge: Die Einkünfte werden beim Wohngeld aber nicht in voller Höhe berücksichtigt.Du darfst von Deinem Bruttogehalt den monatlichen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102,50 Euro ab (1.230 Euro/zwölf Monate). Von einer Altersrente oder Witwenrente darfst Du mindestens 102 Euro im Jahr abziehen, also 8,50 Euro im Monat. Auch Kosten für die Kinderbetreuung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, aber höchstens 4.800 Euro pro Kind und Kalenderjahr, darfst Du abziehen.

Diese Summe reduziert sich weiter jeweils um zehn Prozent für Steuern, zehn Prozent für Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge und um weitere zehn Prozent für Rentenversicherungsabgaben – falls solche Abgaben bei Dir anfallen. Insgesamt ziehst Du also bis zu 30 Prozent ab. Beziehst Du eine Rente und musst keine Steuern zahlen, werden nur zehn Prozent abgezogen. Bei einem Minijob wird nichts abgezogen, da Minijobber keine weiteren Sozialabgaben zahlen müssen.

Was gibt es für Freibeträge beim Wohngeld?

Es gibt wichtige Freibeträge beim Wohngeld, die Du kennen solltest (§ 17 WoGG). In einigen Fällen machen sie den Unterschied und verhelfen Dir vielleicht zu einem Anspruch auf Wohngeld.

  1. Du darfst zusätzlich von Deinem Einkommen einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr abziehen, wenn eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 in Deinem Haushalt lebt. Den Freibtrag bekommen Familien auch, wenn eine Person zwar einen geringeren Grad an Schwerbehinderung hat, aber gleichzeitig pflegebedürftig ist (§ 14 SGB 11).
  2. Dir steht ein Freibetrag in Höhe von 1.320 Euro im Jahr zu, falls Du alleinerziehend bist und mindestens eines der Kinder noch unter 18 Jahre alt ist.
  3. Verdient Dein mit Dir zusammenlebendes Kind schon sein eigenes Geld und ist es jünger als 25 Jahre, dann musst Du dessen Einkünfte von bis zu 1.200 Euro im Jahr nicht angeben (§ 17 WoGG).
  4. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten haben, erhalten beim Wohngeld ebenfalls einen Freibetrag von mindestens 1.200 Euro vom jährlichen Einkommen aus der Rente (§ 17a WoGG). Du kannst die Grundrentenzeiten nachweisen, indem Du die Anlage Grundrentenzeiten aus Deinem Rentenbescheid bei der Wohngeldbehörde vorlegst. Der Freibetrag kann sich bei höherer Rente noch erhöhen auf bis zu 3.378 Euro im Jahr. Die genaue Berechnung ist nicht ganz einfach. Erkundige Dich dazu bei Deiner Wohngeldbehörde. In vielen Fällen lohnt es sich.
  5. Auch Unterhaltszahlungen von bis zu 3.000 Euro im Jahr für Kinder, die nicht mit Dir zusammenwohnen oder für Deinen geschiedenen Ehepartner von bis zu 6.000 Euro im Jahr kannst Du von Deinen Einkünften abziehen (§ 18 WoGG).

Bis zu welchem Einkommen kannst Du Wohngeld bekommen?

Pauschal lässt sich nicht sagen, wie viel Du verdienen darfst, damit Du zusätzlich Wohngeld bekommen kannst. Das hängt davon ab, wie viele Menschen in Deinem Haushalt leben und ob Du in einer Stadt oder in einem Landkreis lebst mit hohen oder eher günstigen Mieten. Zur Veranschaulichung haben wir die Einkommensgrenzen für eine Stadt mit Mietenstufe 4 und Mietenstufe 7 in den folgenden Tabellen dargestellt. Du kannst darin ablesen, wie viel Du höchstens verdienen darfst, um in Berlin oder in München Wohngeld zu bekommen.

So viel darfst Du 2025 in Berlin verdienen (Mietenstufe 4)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
11.541 €2.201 €
22.080 €2.971 €
32.600 €3.715 €
43.516 €5.022 €
54.032 €5.760 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Rentenversicherung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2025)

So viel darfst Du 2025 in München verdienen (Mietenstufe 7)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
1

1.619 €

2.313 €
22.181 €3.115 €
32.717 €3.881 €
43.671 €5.244 €
54.200 €6.000 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Rentenversicherung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2025)

Die Einkommensgrenzen sind nicht besonders niedrig. Auch Familien mit durchschnittlichen Einkommen in teuren Städten können unter Umständen Wohngeld bekommen. In München kann eine vierköpfige Familie schon Wohngeld bekommen, wenn sie weniger als 5.250 Euro brutto verdient.

Wie hoch sind die Freibeträge für Vermögen?

Grundsätzlich musst Du Dein Vermögen zunächst für Deinen Lebensunterhalt verwenden, bevor Du Sozialleistungen beanspruchen kannst. Aber es gibt Grenzen. Die sind beim Wohngeld deutlich höher als beim Bürgergeld.

Wohnst Du allein, bleiben bei der Wohngeldberechnung 60.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Pro weiteres Haushaltsmitglied darfst Du weitere 30.000 Euro gespart haben, ohne dass es beim Wohngeld berücksichtigt wird. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150.000 Euro Vermögen nicht angetastet. Das ist laut Bundesverwaltungsgericht kein erhebliches Vermögen (18.04.2013, Az. 5 C 21.12). Diese Regelungen finden sich auch in den Verwaltungsvorschriften zum Wohngeld (Ziffer 21.37 WoGVwV). Zum Vermögen zählen Bargeld, Schmuck, Möbel, aber auch Grundstücke – all das, was sich verwerten lässt.

Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?

Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs werden alle Städte, Gemeinden und Kreise in sieben Mietstufen eingeteilt – von günstig bis teuer. Die teuersten Städte sind in Mietenstufe 7, die günstigsten in Mietenstufe 1. In welche Mietenstufe Deine Stadt, Gemeinde oder Dein Kreis eingeordnet ist, findest Du auf dieser Liste zur Wohngeldverordnung (WoGV).

Die Wohngeldbehörde fragt nach der sogenannten Bruttokaltmiete: Miete und sonstige Nebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Die Bruttokaltmiete findest Du am besten mit Deiner Nebenkostenabrechnung heraus. Auch die Miete für einen Stellplatz musst Du im Wohngeldantrag abziehen.

Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann die monatlichen Raten seiner Baufinanzierung angeben. Für Instandhaltungs- und Betriebskosten ist eine Pauschale in Höhe von 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr zulässig. Auch die Grundsteuer erhöht die Lasten, zu denen dann ein Lastenzuschuss beantragt werden kann.

Beim Wohngeld wird nicht unbedingt Deine tatsächliche Miete oder Belastung berücksichtigt. Liegt Deine Miete über dem für Deine Stadt festgelegten Höchstbetrag, wird nur dieser bei der Berechnung verwendet, auch wenn Du tatsächlich mehr zahlst. Du fällst deshalb nicht aus der Wohngeldförderung heraus. Der Höchstbetrag ergibt sich aus einem Grundbetrag, zu dem dann eine Klima- und Heizkostenkomponente hinzugerechnet werden. In der nachfolgenden Tabelle findest du die Höchstbeträge, die bereits alle Komponenten enthalten.

Miethöchstbeträge 2025 inklusive Klima- und Heizkostenkomponente

Personen/
Mietenstufe
1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
 1490,60 €604,40 €720,80 €840,20 €958,60 €
 2537,60 €660,40 €786,80 €918,20 €1.046,60 €
3585,60 €718,40 €856,80 €998,20 €1.139,60 €
 4640,60 €786,40 €936,80 €1.090,20 €1.246,60 €
 5691.60 €847,40 €1.008,80 €1.178,20 €1.344,60 €
6744,60 €912,40 €1.086,80 €1.267,20 €1.447,60 €
7806,60 €987,40 €1.174,80 €1.371,20 €1.566,60 €

Quelle: Anlage 1 zu § 12 WoGG; § 12 Abs. 6 und 7 WoGG (Stand: Januar 2025)

Drei Beispiele zum Miethöchstbetrag 2025:

Eine dreiköpfige Familie aus Steinfurt (Mietenstufe 2) zahlt monatlich 650 Euro Miete kalt und 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Für die Wohngeldberechnung wird ein Grundbetrag von 587 Euro berücksichtigt. Der ist in der Anlage zu Paragraf 12 WoGG festgelegt. Hinzu kommt die Heizkostenkomponente von 170,20 Euro und die Klimakomponente von 29,60 Euro. Es ergibt sich ein Miethöchstbetrag von 786,80 Euro.

Ein Haushalt mit fünf Personen aus Kiel (Mietenstufe 5) wohnt im Eigenheim. Monatlich zahlen sie 1.000 Euro an die Bank für ihre Baufinanzierung und 200 Euro Betriebskosten. Berücksichtigt werden 1.080 Euro als Grundbetrag zuzüglich der Heizkostenkomponente von 225,40 Euro und der Klimakomponente von 39,20 Euro. Der neue Miethöchstbetrag beläuft sich 2025 auf 1.344,60 Euro.

Ein Single in Berlin (Mietenstufe 4) zahlt 500 Euro Miete und 150 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Zum Höchstbetrag von 511 Euro kommt für die Heizkosten ein Zuschlag von 110,40 Euro und die Klimakomponente von 19,20 Euro hinzu, also insgesamt kann ein Betrag von 640,60 Euro berücksichtigt werden, also fast die gesamte Warmmiete.

Beispielrechnung Wohngeld 2025

Anton und Birte sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie leben in Münster - das entspricht der Mietenstufe 4. Die monatliche Bruttokaltmiete beläuft sich auf 850 Euro. Sie arbeiten beide als angestellte Arbeitnehmer. Anton verdient 1.990 Euro, Birte verdient mit ihrem Minijob 556 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des monatlich relevanten Einkommens und des Wohngeldanspruchs für die Familie.

Berechnung: Ehepaar mit zwei Kindern in Münster (Mietstufe 4)

 AntonBirte
Brutto-
einkommen
1.990 €556 €
./. Arbeitnehmer-
pauschbetrag
- 102,50 €
1.887,50 €
(-)
556 €
./. pauschaler
Abzug (30 %)
-566,25 €
1.321,25 €
(-)
556 €
Gesamt-
einkommen
1.877,25 €

Brutto-Kaltmiete

+ CO2-Preis Entlastung

+ Heizkostenkomponente

+ Klimakomponente

850,00 € (Höchstbetrag: 858 €)

+ 25,80 €

+ 172,00 €

+ 34,40 €

zuschussfähige Gesamtmiete1.082,20 €
mtl. Wohngeld593 € 

Quelle: Finanztip-Recherche, Wohngeldrechner BMWSB (Stand: Januar 2025)

Welcher Wohngeldrechner ist zu empfehlen?

Es gibt viele verschiedene Rechner, mit denen Du herausfinden kannst, ob Du Wohngeld bekommst und in welcher Höhe. 

Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums kannst Du Dir einen ersten Überblick verschaffen, ob Dir Wohngeld zusteht und wie viel. In dem Rechner sind die Vorgaben des Wohngeld-Plus-Gesetzes umgesetzt. Abgefragt werden vier Themenfelder:

  1. monatliche Bruttokaltmiete, also Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten wie Straßenreinigung, Grundsteuer et cetera. Heizkosten, Warmwasserkosten und Stellplatzmiete darfst Du nicht angeben.
  2. Postleitzahl und Mietenstufe
  3. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  4. monatliches Gesamteinkommen der einzelnen Mitglieder des Haushalts; Du kannst Werbungskosten angeben und ob Du Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlst; auch nach Freibeträgen wird gefragt, etwa ob Du eine Rente mit 33 Jahren Grundrentenzeiten beziehst.

Wir haben folgenden Beispielfall gebildet: Eine Familie mit vier Haushaltsmitgliedern lebt in Münster (Mietenstufe 4), verfügt über ein Gesamteinkommen von 2.860 Euro und zahlt eine Bruttokaltmiete von 1.200 Euro. Der Rechner ermittelt für das Jahr 2025 einen Anspruch auf Wohngeld von 553 Euro.

Wir empfehlen den Stadtentwicklungsrechner in Berlin. Er ist etwas ausführlicher und bietet in vier Schritten Berechnungen für alle Bundesländer an. Es werden Freibeträge abgefragt, die Mietkosten werden genauer aufgeschlüsselt. Das Einkommen musst Du ebenfalls für jedes Haushaltsmitglied angeben. Auch für Eigentümer ist der Rechner besonders geeignet, da anhand der Quadratmeter der Wohnung automatisch die Pauschale für die Instandhaltungskosten ausgerechnet wird. Der Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab.

Wie beantragst Du Wohngeld?

Einen Antrag auf Wohngeld kannst Du bei der Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung stellen. Oft ist das Thema Wohngeld auch bei den Sozialämtern angesiedelt. Das Formular findest Du in aller Regel auch online auf der Website Deiner Stadt, Deines Kreises oder des zuständigen Ministeriums in Deinem Bundesland.

Für den Mietzuschuss musst Du das Einkommen der Familienmitglieder nachweisen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegen. Dazu kannst Du Deinen Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung vorlegen. So erfährt Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nichts von Deinem Antrag auf Wohngeld.

Einige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht einfach ablehnen wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat.

Wohnst Du im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, musst Du beim Lastenzuschuss anstelle der Miete die anfallenden Kosten oder Kreditraten nachweisen.

Hast Du noch nicht alle Unterlagen zusammengesucht, kannst Du den Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos stellen. Den amtlichen Vordruck samt Nachweisen musst Du aber spätestens innerhalb eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachreichen.

Eigentlich ist es sinnvoll, dass Du nach einer Terminvereinbarung persönlich Deinen Antrag in der Behörde abgibst. So kann jemand mit Dir gemeinsam prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Rückfragen kannst Du gleich klären. Du musst Dich darauf einstellen, dass die Bearbeitung Deines Antrags bis zu sechs Monate dauern kann. Die Behörden haben aber die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu treffen (§ 26a Abs. 3 WoGG). Das bedeutet: Du bekommst schon Wohngeld ausgezahlt, obwohl die endgültige Entscheidung noch aussteht.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

Die Behörde bewilligt Wohngeld immer für zwölf Monate (§ 25 WoGG). Etwa zwei Monate vor Ablauf der Förderdauer solltest Du eine Verlängerung beantragen – das nennt sich Weiterleistungsantrag. Die Ämter können das Wohngeld auch für bis zu 24 Monate bewilligen.

Während Du Wohngeld beziehst, kannst Du in drei Fällen eine Erhöhung beantragen (§ 27 WoGG):

  1. Es leben mehr Personen im Haushalt, etwa durch die Geburt eines Kindes.
  2. Du hast mindestens zehn Prozent weniger Einkommen, zum Beispiel durch Kurzarbeit.
  3. Dein Vermieter hat die Miete um mehr als zehn Prozent erhöht. Ob die Mieterhöhung rechtens ist, kannst Du mit unserer Checkliste Mieterhöhung herausfinden.

Tipp für Familien: Kinderzuschlag beantragen

Familien, die Wohngeld beziehen, haben oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Stell beide Anträge am besten gleichzeitig. In Berlin zum Beispiel hängt der Antrag für den Zuschlag am Wohngeldformular. Viele Hinweise und Tipps dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag.

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